Folge 4.10: Irreführung und Täuschung

Stand:
Oft fühlen sich Verbraucher*innen getäuscht, wenn eine prominent beworbene Zutat nur in Kleinstmengen im Lebensmittel enthalten ist. Aber ist das dann automatisch eine Täuschung, die bei Lebensmitteln ja verboten ist? Und was passiert, wenn solch eine Täuschung oder Irreführung festgestellt wird?
Mann mit überraschtem Gesichtsausdruck liest Verpackungstext im Supermarkt

Diese und weitere Fragen zum Thema „Irreführung und Täuschung“ klären wir in der aktuellen Folge „nachgehakt“.

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an ernaehrung@vz-bln.de.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.