Folge 4.2: Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

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Ein Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Verbrauchsdatum finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf den meisten verpackten Lebensmitteln. Was diese Daten aussagen und worin der Unterschied liegt, wird leider immer wieder missverstanden.
Mindesthaltbarkeitsdatum unter der Lupe

Regelmäßig erhalten unsere Ernährungsexpertinnen Fragen zu diesem Thema von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Abgelaufene Lebensmittel im Supermarkt – dürfen die überhaupt noch verkauft werden? Und sollte man sie noch essen? Warum es für das eigene Portemonnaie und die Umwelt nicht gut ist, abgelaufene Lebensmittel in die Tonne zu werfen, erklären wir in der zweiten Folge der neuen Staffel „kurz & knackig“ unseres Podcasts „Nachgehakt“.

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an ernaehrung@vz-bln.de.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.