Workshop: Multiplikatorschulungen

Stand:
Buchen Sie ein individuell erstelltes Workshop Angebot in Schleswig-Holstein für ihr Team oder Kollegium.

Sie möchten gerne unsere Materialien einsetzen oder Neues von der Verbraucherzentrale kennenlernen? Jedes Jahr stellen Sie aufs Neue fest, dass Ihre Lerngruppe Informationsbedarf zum Thema Finanzen, Versicherungen oder Verträge hat, den Sie mit nur solidem Halbwissen bedienen können?

Gerne organisieren wir einen Workshop speziell für Ihre Bedürfnisse und Themen. Ob digital oder in Präsenz – wir passen uns Ihren Umständen an und schauen in einem gemeinsamen Vorgespräch, bei welchen Themen Sie Prioritäten setzen wollen. So ist zu den genannten Themen auch eine Unterstützung von Vorhabenwochen, Lehrkräftefortbildungen oder Schulentwicklungstagen möglich.

 

Zielgruppe: Multiplikatoren, Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: individuell

Themengebiet: Finanzen, Versicherungen, Verträge, Studienfinanzierung, (erste) eigene Wohnung; Die Banktour; Verträge und Verbraucherschutz; das WeltFAIRteilungsspiel (Weg eines Smartphones)

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.