Eventim-Sammelklage: 20-Euro-Gutschein für Verbraucher:innen

Stand:
Verbraucherzentrale-Verfahren gegen Ticketdienstleister endet mit außergerichtlichem Vergleich.
eventim Schriftzug am Firmengebäude

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2022 eine Sammelklage gegen Eventim wegen nach seiner Auffassung unvollständiger Gebührenerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen eingereicht.
  • Mehr als 5.000 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.
  • Sie können nun einen 20-Euro-Gutschein von Eventim abrufen.
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Was regelt der Vergleich?

Das Sammelklage-Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim ist nach Klagerücknahme abgeschlossen. Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.
 

Wer profitiert vom Vergleich?

Verbraucher:innen, die sich bis zum 9. Januar 2026 zur Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 Euro anfordern. Der Gutschein ist ein Pauschalbetrag, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren.

Was müssen Betroffene tun?

Betroffene können den Gutschein über ein von Eventim bereitgestelltes Online-Portal abrufen: https://www.eventim.de/campaign/musterfeststellungsklage. Dafür haben sie bis zum 15. Juli 2026 Zeit.
Für den Abruf müssen sie ihren Vor- und Nachnamen, ihre Bestellnummer(n) sowie das Geschäftszeichen angeben, das sie bei der Anmeldung zur Klage vom Bundesamt für Justiz erhalten haben.

Weitere Fragen zum Vergleich?

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zur Sammelklage gegen Eventim.
Wichtig: Betroffene können den Gutschein bis zum 15. Juli 2026 abrufen.
 

Vergleich mit Eventim: Antworten auf die häufigsten Fragen


Aktuelle Meldung zur Klage

Tickets des Anbieters eventim

Eventim-Sammelklage: 20-Euro-Gutschein für Verbraucher:innen

Das Sammelklage-Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim ist nach Klagerücknahme abgeschlossen. Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Ticketpreis erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.