Das Wichtigste in Kürze:
- Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen die Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren.
- Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich zu der Sperre zu äußern oder ihr zu widersprechen. Zudem können Sie eine Begründung verlangen.
- Für Ihren Einspruch gegen die Sperre nutzen Sie gerne unser kostenloses Onlinetool oder die verlinkten Formulare.
"Mein Konto wurde ohne Grund gesperrt." So oder ähnlich klingen Schilderungen im Kommentarbereich des Online-Jugendmagazins checked4you.de unter einem Artikel zum Instagram-Support. Auch bei Facebook kommen solche Sperrungen vor. Beide Netzwerke werden vom Unternehmen Meta betrieben.
Dabei gilt: Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren. Und sie müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu äußern und der Sperre zu widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29. Juli 2021 entschieden (Az. III ZR 179/20). Betroffene haben also Anspruch auf eine Begründung. Mehr noch: Sie haben auch Anspruch darauf, auf eine Begründung zu antworten und eine neue Prüfung der Sperre zu fordern. In die Entscheidung über eine endgültige Sperre müssen die Argumente einbezogen werden. Erst dann kann eine Kontosperrung rechtswirksam sein, sagt der BGH.
Mit dem so genannten Digital Services Act (DSA) gilt das grundsätzlich auch als EU-Recht seit dem 17. Februar 2024. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Stelle für Beschwerden. Können Sie Ihr Problem also nicht mit Facebook oder Instagram selbst klären, nutzen Sie das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.
Um Kontakt aufzunehmen, wenn Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können, bieten Instagram und Facebook spezielle Online-Formulare an:
Falls Sie darüber nicht weiterkommen, können Sie es per E-Mail versuchen. Die Texte dafür können Sie hier kostenlos erstellen:
Hier können Sie den Text für Ihren Einspruch erstellen.