Eine Energieberatung vor einer geplanten Modernisierung macht vor allem dann Sinn, wenn es sich bei dem vorliegenden Energieausweis um einen Verbrauchsausweis handelt, der nur anhand der Verbrauchszahlen und ohne Begehung des Gebäudes erstellt wurde. Ein Bedarfsausweis liefert dagegen schon konkretere Hinweise auf die Schwachstellen des Hauses und kann als gute Grundlage für eine weitergehende Beratung dienen. Nach erfolgter Modernisierung lässt sich ein Bedarfsausweis zudem mit begrenztem Aufwand auf den neuesten Stand bringen und er dokumentiert dann gleich den verbesserten Standard des Gebäudes.
Zu beachten ist jedoch, dass die Gebäudedaten für den Bedarfsausweis in der Regel nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt werden. Das ist hier zulässig, um die erforderlichen Kennwerte zu berechnen. Doch aufgepasst: Diese Vereinfachungen sind für den Energieeffizienz-Nachweis nach GEG bei einer Sanierung oder für den Antrag auf Fördermittel zum Beispiel für ein KfW-Effizienzhaus nicht erlaubt. Für Eigentümer:innen, die eine Modernisierung planen, kann es deshalb sinnvoller sein, einen Energieausweis im Rahmen eines Energieberatungsberichts ausstellen zu lassen. Dieser wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Energieausweis und BAFA-Energieberatung für Wohngebäude
Das BAFA unterstützt eine Energieberatung für Wohngebäude ("Vor-Ort-Beratung"). In diesem Rahmen werden beispielsweise Beratungen zu Ein- und Zwei-Familienhäusern mit bis zu 1.300 Euro gefördert. Von der BAFA registrierte Energieberater:innen ermitteln den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und erstellen auf Grundlage dieser Daten ein Sanierungskonzept. Dabei werden die thermische Hülle (Dach, Fassade, Boden, Fenster, Türen) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) einbezogen. Ihre Ergebnisse fassen die Energieberater:innen in einem schriftlichen Bericht zusammen. Die errechneten Energiekennwerte können sie gleichzeitig mit der Beratung in den Energieausweis übertragen. Dies sollten Sie aber unbedingt vorab vereinbaren.
Optimal ist die Vor-Ort-Beratung des BAfA mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser Plan zeigt auf, wie Sie Ihre Immobilie passend zu Ihren Bedürfnissen schrittweise oder auch komplett sanieren können. Für die Beratung und einzelne Maßnahmen gibt es zusätzlich Fördergeld.
Wenn der Energieausweis mit einem BAFA-Energieberatungsbericht verbunden werden soll, müssen Sie eine Person mit der Energieberatung beauftragen, die nicht nur nach GEG berechtigt ist, Energieausweise auszustellen, sondern auch beim BAFA zugelassen ist. BAFA-anerkannte Berater:innen finden Sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Viele der dort gelisteten Berater:innen sind darüber hinaus berechtigt, als Sachverständige die benötigten Bestätigungen für KfW-Fördermittel auszustellen. Bei einer geplanten Modernisierung ist es ratsam, auch darauf zu achten.
Die Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude stellt andere Anforderungen an beratungsberechtigte Personen als das GEG. Die wichtigsten Aspekte sind:
- Der Kreis der antragsberechtigten Energieberater:innen umfasst z.B. auch Handwerker:innen und Energieversorger.
- Die Energieberater:innen müssen sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA dazu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
- Für die Zulassung benötigen Energieberater:innen eine Haftpflichtversicherung.