Wohnen und Pflege im Heim: Was dazu im Gesetz geregelt ist

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Infos in leichter Sprache
Zwei Senioren mit junger Frau über Dokumenten
Off
Abbildung einer Wohnsituation

Worum es in diesem Text geht

Der Text ist hilfreich für Sie:
Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung brauchen:

  • Beim Wohnen
  • Bei der Pflege
  • Bei der Betreuung
Gesetzbuch

Sie finden hier wichtige Infos zum:

Gesetz für das Leben und Wohnen mit Unterstützung.

Der schwere Name vom Gesetz lautet:

Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz.

Die Abkürzung lautet: WBVG.

Das Gesetz gilt für diese Bereiche:

  • Wohnen
  • Pflege und Betreuung
  • Verträge

Im Gesetz stehen Regeln dazu.

Abbildung einer Wohngruppe

Für wen das Gesetz gilt

Die Regeln vom Gesetz gelten für:

  • Einrichtungen
    Zum Beispiel:
    • Pflege-Heime für alte Menschen
    • Wohn-Heime für Menschen mit Behinderung
  • Die Bewohner und Bewohnerinnen der Einrichtungen
Abbildung verschiedener Menschen

Das Gesetz schützt die Bewohner und Bewohnerinnen.
Das Gesetz schreibt der Einrichtung vor: Was sie tun muss.
Sie können sich beschweren: Wenn etwas in der Einrichtung schlecht ist.
Das Gesetz gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen einer Einrichtung.
Das Gesetz gilt nur für Erwachsene: Wenn Sie 18 Jahre alt sind oder älter.
Das Gesetz gilt für Bewohner und Bewohnerinnen von:

  • Einrichtungen für alte Menschen
  • Einrichtungen für Menschen, die Pflege oder Betreuung brauchen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Abbildung eines Wohnheims

Das Gesetz gilt für Bewohner und Bewohnerinnen von:

  • Wohn-Gemeinschaften
  • Wohn-Gruppen
  • Wohn-Heimen

Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Mehr zu den Bedingungen lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Abbildung einer Person im Rollstohl, die Unterstützung erhält

Wann das Gesetz gilt

Das Gesetz gilt nur dann:

1. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in einer Einrichtung haben.

2. Und: Wenn Sie Pflege oder Betreuung bekommen.

Beides muss zutreffen.

Pflege und Betreuung ist Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel:

  • Bei der Körper-Pflege
  • In der Freizeit und beim Lesen
  • Beim Essen und Trinken

Die Mitarbeitenden der Einrichtung betreuen und pflegen Sie.

Abbildung eines Mannes, dem aus dem Bett geholfen wird

Beispiele:

Das Gesetz gilt zum Beispiel für Herrn Schmidt:
Herr Schmidt hatte einen Unfall.
Herr Schmidt braucht Hilfe seit dem Unfall.
Er wohnt im Pflege-Heim im eigenen Zimmer.
Die Mitarbeitenden vom Heim versorgen ihn.
Es ist Tag und Nacht jemand da.

Das Gesetz gilt zum Beispiel auch für Frau Schröder. 
Frau Schröder ist 18 Jahre alt und zieht zu Hause aus. 
Frau Schröder braucht Betreuung. 
Sie wohnt jetzt in einer Wohn-Gemeinschaft mit Betreuung. 
Die Wohnung gehört der Einrichtung Lebe-Gut. 
Die Mitarbeitenden der Einrichtung Lebe-Gut betreuen Frau Schröder.

Abbildung eines fragenden Menschen

Was vor dem Einzug in die Einrichtung wichtig ist 

Sie möchten viele Dinge über eine Einrichtung wissen. 
Bevor Sie dort einziehen.

Abbildung leichte Sprache

Die Einrichtung muss Ihnen diese Infos geben. 
Sie haben ein Recht auf diese Infos.
Die Infos müssen in einfacher Sprache sein.

Abbildung schreiben

Die Einrichtung muss Ihnen mitteilen:

  • Wo das Haus steht.
  • Was es dort alles gibt.
  • Wie groß das Zimmer ist.
  • Welche Betreuung und Pflege es gibt.
  • Wie es ist mit dem Essen und Trinken.
  • Wie viel Geld man bezahlen muss.
  • Und noch mehr Dinge

Wenn Sie sehr schnell einziehen müssen:
Dann kann die Einrichtung die Infos auch später aufschreiben.

Abbildung Wohnvertrag

Der Vertrag mit der Einrichtung

Sie müssen auf jeden Fall einen Vertrag bekommen.
Sie haben ein Recht auf diesen Vertrag.
Im Vertrag verabredet die Einrichtung Regeln mit Ihnen.
Die Regeln sind für das Leben und Wohnen in der Einrichtung.
Die Einrichtung muss sich an alles halten: Was im Vertrag steht.
Auch Sie müssen sich an alles halten: Was im Vertrag steht.

Abbildung Unterschrift

Wie der Vertrag geschlossen wird

Der Vertrag muss aufgeschrieben sein.
Ein Vertrag hat oft viele Seiten.
Lesen Sie den Vertrag trotzdem genau durch.
Holen Sie sich Hilfe beim Lesen.

Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen. 
Sagen Sie es: Wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind.
Sie und die Einrichtung müssen beide den Vertrag unterschreiben.

Abbildung Betreuer:in

Das kann auch eine Vertretung für Sie machen.
Zum Beispiel: Ihr rechtlicher Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin.

Abbildung Vollmacht

Oder eine Person mit einer Vollmacht.
Vollmacht bedeutet: Das ist ein wichtiges Schreiben.

Darin steht: Jemand übernimmt die rechtliche Vertretung für Sie.
Sie haben dieser Person die Vollmacht gegeben.
In der Vollmacht steht auch: Welche Aufgaben die Person für Sie übernimmt.

Abbildung Freizeittreff

Was über Leistungen im Vertrag stehen muss 

Das muss im Vertrag stehen:

  • Der Name der Einrichtung
  • Ihr Name

Im Vertrag wird zum Beispiel festgelegt:

  • Welches Zimmer Sie bekommen
    Zum Beispiel: ein Einzel-Zimmer oder ein Mehr-Bett-Zimmer.
  • Welche Möbel im Zimmer sind.
  • Welche Pflege Sie bekommen.
  • Welche Betreuung Sie bekommen.
  • Welche Angebote die Einrichtung hat:
    Zum Beispiel: Spiele-Nachmittage.

Man nennt diese Dinge: Leistungen der Einrichtung. 

Die Einrichtung macht diese Dinge für Sie.

Abbildung Wohn-Vertrag

Was über Geld im Vertrag stehen muss

Im Vertrag wird auch festgelegt:

  • Was die Leistungen kosten.
  • Wie viel Geld Sie insgesamt zahlen müssen.

Alles muss genau festgelegt sein.
Damit später kein Streit entsteht.
Alles muss auch genau für Sie aufgeschrieben sein.

Abbildung Kosten der Einrichtung

Wer die Einrichtung bezahlt

  • Das Leben in einer Einrichtung kostet Geld.
    Das Wohn-Heim muss zum Beispiel:
  • Die Mitarbeitenden bezahlen
  • Die Zimmer beheizen oder renovieren
  • Essen und Getränke einkaufen

Die Einrichtung bekommt dafür jeden Monat Geld.
Es steht in Ihrem Vertrag: Wie viel Geld das ist.

Abbildung Sozial-Amt

Wenn Sie in einem Pflege-Heim wohnen und einen Pflege-Grad haben: 

Dann zahlt die Pflege-Kasse einen Teil der Kosten. 
Den anderen Teil der Kosten müssen Sie selbst zahlen. 

Der Pflege-Grad zeigt an: Wie viel Pflege Sie brauchen. 
Je mehr Sie eingeschränkt sind: Umso höher ist der Pflege-Grad:

  • 1 ist der niedrigste Pflege-Grad.
  • 5 ist der höchste Pflege-Grad

Die Pflege-Kasse entscheidet über den Pflege-Grad. 

Wenn Sie nicht genug Geld haben: 
Dann gibt das Sozial-Amt Geld dazu. 
Wenn Sie in einem Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung wohnen: 
Dann bezahlt meistens das Sozial-Amt das Geld.

Abbildung Geld

Die Einrichtung kann die Preise erhöhen

Im Vertrag steht: Wie viel Geld die Einrichtung für die Leistungen bekommt. 
Das ist der Preis für:

  • Das Wohnen
  • Die Pflege und Betreuung
  • Das Essen und Trinken

Der Preis kann sich verändern.
Die Einrichtung kann zum Beispiel mehr Geld verlangen:

  • Wenn der Strom teurer wird.
  • Wenn die Mitarbeitenden mehr Geld bekommen.
Abbildung Brief

Wenn die Einrichtung mehr Geld verlangt:
Dann muss sie Ihnen einen Brief schreiben.
Oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder der rechtlichen Betreuerin.
Oder Ihren Bevollmächtigten.

Sie haben das Recht, diesen Brief zu bekommen.

Was im Brief zur Preis-Erhöhung stehen muss

  • Das muss im Brief stehen:
  • Dass der Preis teurer wird.
  • Ab wann der Preis teurer wird.
  • Wie viel Sie dann bezahlen müssen.
  • Warum der Preis teurer wird.
  • Was teurer geworden ist.
  • Was es vorher gekostet hat.
  • Was es jetzt kostet.
Abbildung Kündigung

Wann die Einrichtung den Brief schicken muss

Die Einrichtung muss den Brief früh genug schicken.
Sie müssen den Brief 4 Wochen vor der Preis-Erhöhung haben.

Wenn Ihnen der neue Preis zu hoch ist:
Dann können Sie den Vertrag kündigen.

Abbildung Zimmer

Wer darüber bestimmt: Wie Sie wohnen

Im Vertrag ist festgelegt: In welchem Zimmer Sie wohnen.
Sie müssen genau das bekommen: Was im Vertrag steht.
Zum Beispiel:

  • Ein Einzel-Zimmer oder ein Doppel-Zimmer
  • Das im Vertrag genannte Zimmer:
    Zum Beispiel das Zimmer Nummer 3.
Abbildung eingerichtetes Zimmer

Die Einrichtung muss Sie fragen: Wenn sie etwas ändern möchte.

Zum Beispiel: Wenn ein neuer Mitbewohner in Ihr Zimmer einziehen soll.

Sie können selbst bestimmen: Wie ihr Zimmer aussehen soll.
Zum Beispiel: Welche Bilder Sie aufhängen.
Sie besprechen das vorher mit der Einrichtung.
Sie dürfen aber keine gefährlichen Sachen im Zimmer haben.

Sie können auch selbst entscheiden:
Wer Sie in Ihrem Zimmer besuchen kommt.

Abbildung trauriger Smiley

Was Sie tun können: Wenn die Einrichtung sich nicht an die Regeln hält.

Die Einrichtung hält sich manchmal nicht an die Regeln.
Sie können deshalb unzufrieden sein.

Abbildung Assistenz beim Putzen

Zum Beispiel: 

  • Die Mitarbeitenden der Einrichtung putzen das Zimmer zu selten.
Abbildung Assistenz
  • Die Pflege ist schlecht.
Abbildung Essensplan
  • Das Essen in der Einrichtung ist schlecht.
Abbildung Freizeitangebote
  • Es gibt zu wenige Freizeit-Angebote. 

Das können Sie tun: 
Sagen Sie der Einrichtung: Was nicht gut ist. 
Gehen Sie zur Einrichtungs-Leitung oder zum Bewohner-Beirat. 
Besprechen Sie: Was sich ändern soll.

Abbildung Unterstützung

Wer Ihnen hilft: Wenn die Einrichtung sich nicht an die Regeln hält.

Wenn Sie selbst nicht mit der Einrichtung sprechen möchten:
Dann holen Sie sich Unterstützung. 

Abbildung Bewohner-Beirat

Diese Personen und Ämter können Sie unterstützen:

  • Der Bewohner-Beirat
  • Eine andere Person, der Sie vertrauen
  • Die Heim-Aufsicht
    Heim-Aufsicht bedeutet: Das sind Mitarbeitende vom Amt.
    Sie sorgen dafür: Dass es den Bewohnern und Bewohnerinnen
    in der Einrichtung gut geht.
    Fragen Sie den Bewohner-Beirat nach der Telefon-Nummer. 
    Die Heim-Aufsicht kommt dann und schaut nach. 
    Die Heim-Aufsicht sagt der Einrichtung: Was diese ändern muss.
  • Die Pflege-Kasse oder das Sozial-Amt: 
    Wenn die Pflege-Kasse oder das Sozial-Amt die Einrichtung bezahlt.
Abbildung Rechtsanwältin
  • Ein Rechts-Anwalt oder eine Rechts-Anwältin kann Ihnen helfen:
    Wenn die Einrichtung sich nicht an den Vertrag hält. 

Sie müssen vielleicht weniger bezahlen:
Wenn die Einrichtung sich nicht an die Regeln hält.

Wer Ihnen noch helfen kann: Die Schlichtungs-Stelle

Schlichten bedeutet: einen Streit zu beenden.
Die Schlichtung ist freiwillig:

  • Sie müssen damit einverstanden sein.
  • Die Einrichtung muss auch damit einverstanden sein.

Die Mitarbeitenden der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen.
Sie helfen den Streit zu beenden und sich zu einigen:
Sie und die Einrichtung müssen mit der Einigung einverstanden sein.

Zum Beispiel:

Die Mitarbeitenden der Schlichtungs-Stelle sagen der Einrichtung:
Sie muss sich ab jetzt wieder an die Regeln halten.
Die Arbeit der Schlichtungs-Stelle kostet für Sie kein Geld.

Abbildung Brief

So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Schreiben Sie einen Brief an diese Adresse:

Universal-Schlichtungs-Stelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8 
77694 Kehl am Rhein

Abbildung Wohnvertrag

Bis wann der Vertrag gilt     

Im Vertrag steht meistens: Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. 
Das bedeutet: Der Vertrag gilt, bis Sie ihn kündigen.

Kündigen bedeutet: Den Vertrag zu beenden.
Zum Beispiel: Weil Sie ausziehen möchten.

Manchmal steht im Vertrag auch ein Tag. 
An diesem Tag endet der Vertrag.
Dann müssen Sie nicht kündigen.

Abbildung Kalender

Zum Beispiel: Herr Meier wohnt mit seiner Frau zusammen.
Sie pflegt ihn.

Die Frau muss ins Kranken-Haus. 
Herr Meier zieht so lange ins Pflege-Heim.

Im Vertrag steht: Vom 1. Mai bis zum 31. Mai
Der Vertrag endet von allein am 31. Mai
Herr Meier zieht an diesem Tag aus.

Wenn der Bewohner oder die Bewohnerin stirbt

Der Vertrag endet auch: Wenn der Bewohner oder die Bewohnerin stirbt.
Es kann im Vertrag stehen: Was die Einrichtung nach dem Tod tun soll.
Zum Beispiel: mit den Sachen vom Bewohner oder der Bewohnerin.

Abbildung Kündigung

Wie Sie den Vertrag kündigen

Im Gesetz stehen Regeln für die Kündigung.

Sie müssen einen Brief schreiben. 
Im Brief muss stehen: Der Vertrag soll enden. 
Sie müssen nicht schreiben: Warum Sie kündigen.

Wenn Sie den Brief schreiben: Dann endet der Vertrag nicht sofort.
Im Gesetz steht: Der Vertrag endet am letzten Tag vom Monat. 

Der Brief muss spätestens am 3. Tag vom Monat bei der Einrichtung sein.
Sonntage und Feier-Tage zählen dabei nicht mit.

Zum Beispiel: Herr Müller möchte kündigen. 
Er gibt den Brief am 4. Januar in der Einrichtung ab. 
Der Brief ist rechtzeitig angekommen: 
Der 1. Januar ist ein Feier-Tag und zählt nicht mit. 

Sie müssen die Einrichtung bezahlen: Bis der Vertrag endet.
Auch wenn Sie vorher ausziehen.

Es gibt eine Ausnahme:
Wenn Sie im Pflege-Heim wohnen und die Pflege-Kasse das Heim bezahlt:
Dann müssen Sie nichts mehr bezahlen ab dem Tag vom Auszug.

Es gibt diese Ausnahmen von der Kündigungs-Frist:

  • Wenn Sie erst bis zu 2 Wochen in der Einrichtung wohnen.
  • Wenn Sie vor dem Einzug keine schriftlichen Infos erhalten haben.
  • Wenn für Sie etwas Schlimmes passiert ist:
    Zum Beispiel: Dass man Sie sehr schlecht gepflegt hat.
    Oder: Dass das Pflege-Personal Ihnen gegenüber gewalttätig war.

Der Vertrag endet dann nach Ihrer Kündigung sofort.

Ob Ihnen die Einrichtung kündigen kann

Die Einrichtung kann nicht einfach sagen: Sie müssen ausziehen.
Es gibt aber Ausnahmen.
Die Ausnahmen stehen im Gesetz.
Die Einrichtung darf Ihnen zum Beispiel kündigen:

  • Wenn Sie sich nicht an wichtige Regeln halten.
  • Wenn die Einrichtung schließt.
  • Wenn die Einrichtung Sie nicht richtig pflegen oder betreuen kann.
  • Wenn Sie die Rechnungen für die Einrichtung nicht bezahlen.

Die Einrichtung muss einen Brief schreiben.
Sie muss schreiben: Warum sie Ihnen kündigt.

Abbildung Gesetzbuch

Was die Einrichtung nach der Kündigung tun muss

 Manchmal muss die Einrichtung nach der Kündigung noch Dinge für Sie tun:

  • Sie muss Ihnen einen Platz in einer anderen Einrichtung suchen.
  • Sie muss Ihren Umzug bezahlen.

Das muss die Einrichtung nicht immer.
Es steht im Gesetz: Wann die Einrichtung diese Dinge tun muss.

Prüfsiegel Leichte Sprache

Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch

Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bilder: © Reinhild Kassing:
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