Wo kann ich essbare Insekten probieren?
Auch auf dem deutschen (Internet-)Markt erhalten essbare Insekten inzwischen Einzug und werden in den verschiedensten Formen angeboten: Es gibt sie ganz als Snack (z. B. frittierte gewürzte Heuschrecken), in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl (z. B. als Zutat für Insektennudeln) sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportler.
In vielen Teilen Deutschlands werden zudem Insektenburger mit Buffalo-Würmern über eine Supermarktkette vertrieben. Und es gibt auch bereits erste Restaurants, in denen Gäste Buffalo-Würmer oder Heuschrecken probieren können.
Wie sicher ist der Verzehr von Insekten?
Insekten als Lebensmittel sind bei uns noch relativ neu. Aus diesem Grund fehlt es hierzu noch an konkreten Regelungen in der verantwortlichen Lebensmittel-Hygiene-Verordnung. Es gibt zum Beispiel keine klaren Vorgaben zur Zulassung und Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.
Österreich ist bereits einen Schritt weiter. Hier gibt es eine Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel. Diese legt zum Beispiel fest, dass gezüchtete Insekten nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach der Tötung einer Hitzebehandlung oder Behandlung mit anderen Methoden wie Hochdruckbehandlung unterzogen werden. Das soll gewährleisten, dass alle Keime abgetötet werden. Im Marktcheck der Verbraucherzentralen hat sich gezeigt, dass Hinweise fehlen, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt oder einem anderen Verfahren zur Keimabtötung unterzogen wurden. Aus einer forsa-Umfrage zu insektenhaltigen Lebensmitteln, die im Auftrag der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde, geht hervor, dass die meisten Verbraucher davon ausgehen, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Das zeigt, dass eine deutliche Kennzeichnung hinsichtlich der Verwendung notwendig ist.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Speiseinsekten?
In der EU brauchen Insekten (und Insektenteile), die als Lebensmittel verkauft werden, eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Entsprechende Anträge laufen.
Bisher wurden Zulassungsanträge gestellt für:
- Heimchen, Hausgrille (House cricket)
- Bufallowurm (Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers), ganz oder gemahlen
- Tropische Hausgrille, getrocknet
- Europäische Wanderheuschrecke
- Mehlwürmer (Larven des Mehlkäfers)
- Honigbienendrohnenbrut (männliche Larve der Honigbiene)
- Larve der schwarzen Soldatenfliege Hermetia illucens
Alles, was jetzt angeboten wird, darf aufgrund einer Übergangsregelung (DVO (EU) 2017/2469, Art. 8 Abs. 5) bis zu einer endgültigen Entscheidung vermarktet werden.
Problematisch bei dieser Übergangsregelung ist, dass momentan Insektenprodukte auf den Markt gelangen, die von der EFSA noch nicht bewertet wurden. Gesundheitliche Risiken sind also möglich.
Weitere denkbare Risiken:
- Übertragung von Zoonosen (Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können und umgekehrt): Die Wahrscheinlichkeit für Zoonosen ist relativ gering, aber nicht auszuschließen. Man weiß noch wenig über die Krankheiten, die Insekten befallen können.
- Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika, Hormone oder andere Chemikalien: Die Züchter in Europa weisen darauf hin, dass die Insekten bisher ohne den Einsatz von Antibiotika, Hormonen oder anderen Chemikalien gezüchtet werden, doch neutrale Kontrollergebnisse gibt es bislang nicht.
- Bisher gibt es noch keine speziellen Hygienevorgaben für Speiseinsekten. Es fehlen zum Beispiel klare Vorgaben zur Zulassung und Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.
Wo kommen Speiseinsekten her?
Speiseinsekten, die im deutschen Lebensmittelhandel angeboten werden, stammen ausschließlich aus kontrollierter Aufzucht. Verbraucher müssen also nicht befürchten, dass wild gefangene Heuschrecken aus Afrika verwendet werden, wo sie zum Teil als Plage auftreten und im Überfluss vorhanden sind. Solche Insekten würden die hier geltenden Hygienevorschriften und rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit nicht erfüllen. Dass diese Grundsätze eingehalten werden, dafür sind die Produzenten verantwortlich.
Insektenfarmen gibt es mittlerweile in vielen Ländern, z.B. in den Niederlanden, Spanien, aber auch in Deutschland. Die Herkunft der Insekten muss allerdings nicht auf dem Produkt gekennzeichnet sein.
Womit werden Speiseinsekten gefüttert?
Für Speiseinsekten gibt es bisher keine spezifischen Regelungen für die Anforderungen an ihre Futtermittel. Es gilt daher die Futtermittelhygiene-Verordnung. Diese regelt Kriterien für Futtermittel, die zur Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren hergestellt werden. Demnach dürfen zum Beispiel keine Lebensmittelabfälle verfüttert werden, nur für Futtermittel zugelassene Zusatzstoffe verwendet werden und es müssen bestimmte mikrobiologische Vorgaben eingehalten werden.
Mit Naturland hat ein Verband für Bio-Lebensmittel eigene Richtlinien für die ökologische Insektenzucht festgelegt. Für die Fütterung gilt dort, dass in erster Linie ökologisch-pflanzliche Nebenprodukte und Reststoffe aus der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen. Dabei sollen keine Produkte verfüttert werden, die in direkter Konkurrenz zu Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr stehen.
Woher sollten Insekten stammen, die Verbraucher verzehren?
Essen Sie nur Insekten, die für den menschlichen Verzehr gezüchtet wurden. Selbst gesammelte Insekten sollten Sie nicht essen. Dies sind Wildtiere, die sich auch von Abfällen ernähren oder von Parasiten befallen sein können. Zudem sollten Sie auch im Hinblick auf das Insektensterben davon Abstand nehmen.