Stattdessen wurde in neueren Studien mit Athleten die Wirkungslosigkeit belegt. Positive Ergebnisse entstammen nur Fallberichten mit wenigen Versuchsteilnehmern.
Besonders widersinnig ist die Werbeaussage, dass die Tribulus-Extrakte eine wichtige Stickstoffquelle darstellen und so einer negativen Stickstoffbilanz vorgebeugt werden kann, die sonst einen Muskelaufbau verhindern würde. Eine negative Stickstoffbilanz würde dazu führt, dass insbesondere in der Muskulatur mehr Eiweiße abgebaut als aufgebaut werden. Sie entsteht aber nur in Hungerzeiten, z. B. durch langes Fasten oder bei schweren Krankheiten. Die Stickstoffversorgung gelingt Ihnen durch die reichliche Eiweiß- und damit Aminosäureversorgung in Deutschland sehr gut! Das gilt auch für Sportler:innen, die Muskeln aufbauen wollen.
Während das „Erdsternchen“ in einigen Ländern gegen Husten und Kopfschmerzen verwendet wird, gibt es in Deutschland keine zugelassenen Arzneimittel mit Tribulus terrestris. In der Ayurvedischen Medizin wird es wegen seiner wassertreibenden Wirkung zur Behandlung von Ödemen und für Einläufe verwendet. Eine Wirkung als Potenzmittel ist dagegen unwahrscheinlich. Es gibt nur wenige Studien am Menschen und diese liefern kaum Belege für einen Nutzen.
Für die Pflanze oder aus ihr gewonnene Substanzen gibt es keine gesundheitsbezogene Aussagen, die wissenschaftlich geprüft und von der EU-Kommission zugelassen worden sind (Health Claims).
Auf was sollte ich bei der Verwendung von Tribulus- terrestris-Produkten achten?
Die Pflanze enthält gesundheitsbedenkliche Alkaloide, insbesondere Harman und Norharman. Ob diese genotoxischen (erbgutschädigenden) und mutagenen (erbgutverändernden) Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln mit Tribulus terrestris vorhanden sind und wie viel davon, ist nicht bekannt. Insgesamt sind zu wenige Daten vorhanden, um ein mögliches Risiko abzuschätzen. Risiken durch die enthaltenen Saponine sind nicht zu erwarten, da die Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln zu niedrig sind. Für die schädlichen Wirkungen, die in Tierstudien gefundenen wurden, sind deutlich höhere Aufnahmemengen nötig.
Tribulus terrestris gilt laut Novel-Food-Verordnung als „nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln“. Das bedeutet u.a., dass es nicht von größeren Bevölkerungsgruppen über einen längeren Zeitraum gegessen wurde, sondern immer nur in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. Damit fehlen Daten, die ein Ausbleiben von unerwünschten Wirkungen belegen könnten. Es gibt keine Studien an Menschen, die solche unerwünschten Wirkungen systematisch untersucht haben. Auch Studien an Versuchstieren zur Kurz-, Langzeit- und Entwicklungstoxizität (also „Giftigkeit“), sowie zur Schädlichkeit für Erbgut und Fortpflanzungsorgane sind nicht verfügbar.
Aufgrund der schlechten Datenlage und verbleibender Unsicherheiten hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Tribulus terrestris (Pflanzenteil Frucht) in die Liste C der Stoffliste, Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“, eingeordnet. Die Aufnahme in Liste C erfolgt für Stoffe, deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädigend ist. Für die Verwendung oberirdischer Teile von Tribulus terrestris bzw. daraus hergestellter Extrakte in anderen Lebensmitteln als Nahrungsergänzungsmitteln wird nach Novel-Food-Verordnung eine Genehmigung benötigt.