Anbieter von sogenannten Ethnotarifen Mobilfunktarifen in die Türkei und in die Russische Föderation erfüllen nach wie vor nicht alle verbraucherrechtlichen Anforderungen. Das ergibt ein Marktcheck* der Verbraucherzentralen Berlin, Hamburg und Bremen, den Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, und Projektleiterin Dr. Çiçek Bacik am 2. Juli vorstellten.
Nur eines der untersuchten Unternehmen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen, und bei allen Langzeitverträgen fehlt der Hinweis auf eine mögliche 12-monatige Vertragslaufzeit. Außerdem sind bei einigen Anbietern datenschutzrechtliche Hinweise, u.a. zur Nutzung von Web-Analytics, nicht ausreichend. Die Verbraucherschützer bemängelten auch unvollständige Angaben zum Datenvolumen, ohne die sich Tarife nur schwer miteinander vergleichen lassen. Kritisch sehen sie auch, dass wichtige Vertragsinformationen nicht übersetzt sind. Dies erschwert es Verbrauchern mit Migrationshintergrund, ihre Verträge und ihre Rechte als Verbraucher wirklich zu verstehen.
Eine positive Nachricht gab es dennoch: Der Marktcheck der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr hat Wirkung gezeigt. So haben nach den Abmahnungen der Verbraucherzentrale Berlin die Unternehmen Anpassungen in ihren AGB und Preisdarstellungen vorgenommen. Außerdem sind Angaben zum Impressum nun ausführlicher und es ist deutlich erkennbar, welche Vertragspartner für den jeweiligen Anbieter tätig sind.
Im April 2015 untersuchten die Verbraucherzentralen Berlin, Hamburg und Bremen fünf Mobilfunktarife von fünf Unternehmen. Geprüft wurden die Angaben zum Datenvolumen, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzhinweise, Mindestvertragslaufzeit, Mehrsprachigkeit der Webseiten sowie das Impressum. Drei der Unternehmen bieten Mobilfunktarife in die Türkei bzw. in die Russische Föderation an und wurden 2014 schon einmal geprüft.
Die Ergebnisse zeigen, dass die geplante Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur verabschiedet werden muss. Regelungen für die Darstellung von Produktinformationen sind überfällig. Ethnomobilfunkanbieter fordert die Verbraucherzentrale auf, wichtige Preis-und Vertragsinformationen sowie rechtliche Hinweise vollständig, verständlich und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Außerdem müssen sie ihren gesetzlichen Informationspflichten zu Widerrufsbelehrungen, Datenschutz und einer 12-monatigen Vertragslaufzeit nachkommen.
Die positiven Veränderungen nach dem ersten Marktcheck der Verbraucherzentralen 2014 ist ein Beleg für die Notwendigkeit, den Markt weiter kontinuierlich zu beobachten. Der Digitale Marktwächter der Verbraucherzentralen sollte mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. Dem besonderen Informations- und Beratungsbedarf von Migrantinnen und Migranten gilt es, mit verstärkten Aufklärungsmaßnahmen und einer Ausweitung des Beratungsangebots der Verbraucherzentralen zu begegnen.
*Der Marktcheck wurde im Rahmen des Projektes "Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten" durchgeführt. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert und von der Verbraucherzentrale Berlin in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen durchgeführt. Ziel des Projektes ist es,türkisch- und russischstämmige Konsumenten über Verbraucherrechte, Markt- und Beratungsangebote in digitalen Märkten aufzuklären.