Wichtig ist es dabei, einen Tarif für Ihre individuellen Anforderungen zu finden, der Einsparungen ermöglicht und zugleich kundenfreundliche Vertragsbedingungen bietet. Der eigentliche Wechsel des Anbieters ist in der Regel einfach. "Ist ein neuer Versorger gefunden, müssen Sie nur mit diesem einen Vertrag abschließen. Alles Weitere erledigt in der Regel der neue Anbieter für Sie", erklärt Roland Scharathow, Koordinator der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
Jeder Verbraucher mit einem eigenen Liefervertrag kann seinen Strom- und/oder Gaslieferanten frei wählen, egal ob der Umzug in eine neue Wohnung bevorsteht oder nur ein bestehender Liefervertrag für dieselbe Wohnung beendet werden soll.
"Wollen Sie Ihren jetzigen Anbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie zunächst prüfen, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Vertrag kündigen können", erläutert Scharathow. Einen Grundversorgungsvertrag kann jederzeit (ohne Angabe von Gründen) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter für Sie.
Wie genau der Anbieterwechsel funktioniert erklären wir in diesem und diesem Text.