Jetzt Stromanbieter wechseln und Geld sparen!

Stand:
Viele Stromversorger, darunter auch Vattenfall, haben zum neuen Abrechnungszeitraum ihre Preise erhöht. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nahe.
Off

Wichtig ist es dabei, einen Tarif für Ihre individuellen Anforderungen zu finden, der Einsparungen ermöglicht und zugleich kundenfreundliche Vertragsbedingungen bietet. Der eigentliche Wechsel des Anbieters ist in der Regel einfach. "Ist ein neuer Versorger gefunden, müssen Sie nur mit diesem einen Vertrag abschließen. Alles Weitere erledigt in der Regel der neue Anbieter für Sie", erklärt Roland Scharathow, Koordinator der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Jeder Verbraucher mit einem eigenen Liefervertrag kann seinen Strom- und/oder Gaslieferanten frei wählen, egal ob der Umzug in eine neue Wohnung bevorsteht oder nur ein bestehender Liefervertrag für dieselbe Wohnung beendet werden soll.

"Wollen Sie Ihren jetzigen Anbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie zunächst prüfen, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Vertrag kündigen können", erläutert Scharathow. Einen Grundversorgungsvertrag kann jederzeit (ohne Angabe von Gründen) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter für Sie.

Wie genau der Anbieterwechsel funktioniert erklären wir in diesem und diesem Text.

Die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale Berlin hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und bringen Sie die Vertragsunterlagen und letzte Abrechnung ihres derzeitigen Anbieters mit. Unsere Energieberater klären Ihren Bedarf und beraten Sie kompetent und unabhängig beim Anbieterwechsel.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.