Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die von einer Energiesperre bedroht sind, hat die Verbraucherzentrale Berlin ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet. Ermöglicht wird das Angebot durch eine Förderung des Berliner Senats über 161.000 Euro. Seit 2014 gab es keine spezielle Energieschuldnerberatung mehr im Land Berlin. Mit dem Angebot der Verbraucherzentrale kann nun diese Lücke geschlossen werden.
Die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vermittelt zwischen den betroffenen Personen, den Versorgungsunternehmen, Netzbetreibern, Jobcentern und Sozialämtern und strebt individuelle und möglichst kurzfristige Lösungen an. Ziel der Beratung ist es, Energiesperren zu vermeiden und die langfristige Versorgung der Verbraucher mit Energie zu sichern.
Energieschulden und damit einhergehende Sperren der Energieversorgung sowie deren soziale Folgen sind insbesondere in Berlin ein großes Problem geworden. So führten die Netzbetreiber in Berlin 2017 fast 19.000 Strom- und Gassperrungen durch.
Als eine der Hauptursachen für Energieschulden gelten die gestiegenen Energiepreise in Kombination mit geringen Einkommen. Jeder siebte Berliner gilt statistisch als arm. Zudem ist Berlin das Bundesland mit dem höchsten Anteil sowohl an Hartz IV-Empfängern als auch an Alleinerziehenden, die wiederum besonders häufig auf Transferleistungen angewiesen sind. Die Anpassung des Hartz IV-Regelsatzes an den steigenden Strompreis wird jedoch nur alle fünf Jahre vorgenommen.
Wer akut von einer Energiesperre bedroht ist, benötigt schnelle Hilfe. Die Energieschuldnerberatung vergibt daher kurzfristig Termine unter der Telefonnummer 030/214 85-202, dienstags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr.