Bankkunden müssen Rückzahlungen erhalten

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

 

Das Wichtigste in Kürze

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Aktualisierung: 28.10.2021

Zahlen Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen Gebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück?

Unsere Online-Befragung hat ergeben, dass insbesondere die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn Erstattungsforderungen vollständig zurückweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

Informationen zu den geplanten Klagen finden Sie hier: vzbv plant Klagen gegen Sparkassen wegen Bankgebühren.

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.