Verbraucherzentrale Berlin gewinnt gegen Fressnapf GmbH

Stand:
In einem Verfahren wegen unlauterer Prospektwerbung hat die Verbraucherzentrale Berlin gegen die Fressnapf Tiernahrungs GmbH nun in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.
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Das Unternehmen hatte in seinem Prospekt mit dem Hinweis "Alle Angebote sind ausschließlich unverbindliche Preisempfehlungen und nur in teilnehmenden Märkten erhältlich." geworben. Welche Märkt an dieser Aktion teilnahmen, war jedoch nicht angegeben.

Nachdem das erstinstanzliche Gericht noch einen Wettbewerbsverstoß verneinte, folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf der Rechtsansicht der Verbraucherzentrale und verurteilte die Fressnapf GmbH auf Unterlassung. Die Revision der Fressnapf GmbH gegen dieses Urteil blieb erfolglos.

Dem Rechtsstreit vorausgegangen waren Beschwerden zweier Verbraucher, die in dem Prospekt beworbene Produkte kaufen wollten. Mehrere Fressnapf-Märkte nahmen zur Enttäuschung der Verbraucher an der Verkaufsaktion überhaupt nicht teil, obwohl sie in dem Prospekt genannt waren.

Der BGH entschied nun, dass Fressnapf verpflichtet gewesen sei, bereits im Prospekt klar und deutlich anzugeben, welche der genannten Märkte an der Verkaufsaktion teilnehmen.

(Urteil BGH v. 04.02.2016, Az. I ZR 194/14)

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.