Kostenfreie Energieberatung zu Heizungstausch und erneuerbaren Energien

Stand: 15. Juli 2026

Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es künftig weniger staatliche Förderung. Finden Sie mit uns die passende Heizung in einer kostenfreien Energieberatung bei Ihnen Zuhause.

In einem kostenlosen Vor-Ort Termin analysieren wir Ihre aktuelle Situation. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird von Bauingenieur*innen, Architekt*innen sowie anderen qualifizierten Energieexpert*innen durchgeführt. Danach wird geprüft, welche alternativen Heiztechniken in Ihrem Zuhause technisch möglich sind. Auch die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Finanzierung eines Heizungstausches zeigen wir Ihnen auf. Im Anschluss erhalten Sie einen Kurzbericht mit Handlungsempfehlungen und eine Übersicht aller geprüften Techniken sowie eine Empfehlung, welche Heiztechniken sich für Ihr Zuhause am besten eignen.

Ablauf

Eine*r unserer Energieberater*innen kommt zur Beratung zu Ihnen nach Hause. Der Termin dauert etwa ein bis zwei Stunden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie per Post oder per E-Mail einen Beratungsbericht. Enthalten sind eine individuelle Matrix und Diagramme zu den empfohlenen Heiztechniken sowie ein Vergleich der Verbrauchskosten und CO2-Emission der alten Heizung mit den neuen Optionen.

Preis

Je nach Format hat die Energieberatung einen Wert bis zu 524 Euro. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist die Beratung in unseren Beratungsstellen, auf Messen und Aktionstagen sowie die Online- und Telefonberatung kostenlos. Der Preis für eine aufsuchende Energieberatung bei Ihnen zuhause beträgt 40 Euro. 

Die Beratung zum Heizungstausch ist für Berliner Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*innen kostenlos, da die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Eigenanteil von 40 Euro übernimmt.

Für einkommensschwache Haushalte ist unser komplettes Beratungsangebot kostenlos.

Aktuelle Förderung (Ab dem 21.07.2026)

Die Grundförderung im Rahmen der Heizungsförderung bleibt weiterhin bei 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000,- Euro. Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Der Klimageschwindigkeits­bonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.

Neu ist eine stärkere soziale Staffelung des Einkommensbonus, 

Mehr unter: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude - kfw 

 

 

Was unsere Beratung nicht leisten kann

  • Baubegleitung: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert und darf somit nicht in den Wettbewerb auf dem Markt der freien Ingenieursdienstleistungen eingreifen. Zum Beispiel auf der Webseite http://www.energie-effizienz-experten.de finden Sie Expert*innen für Ihr Anliegen und in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie, dass diese Beratungen kostenpflichtig sind. Es lohnt sich bei mehreren Fachleuten anzufragen.
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Planungsleistung der Anlagentechnik
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Rechtsauskünfte zu Verträgen: Unsere Energie-Fachleute sind keine Juristen. Daher können wir Ihnen im Rahmen unserer Energieberatung bei diesen Fragen nicht weiterhelfen. Fragen zum Energierecht beantwortet Ihnen jedoch die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale.
  • Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Ihnen hierzu eine umfassende Beratung an.
  • Energieberatung für Mieter*innen: Auch Mieter*innen steht die Energieberatung der Verbraucherzentrale zu Verfügung.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert und von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bezuschusst.