Wohngeld für Pflegebedürftige

Pressemitteilung vom
Zusätzliche Entlastung für Heimbewohner*innen
Pflegerin hält die Hand einer Seniorin mit Gehstock in Nahaufnahme
  • Wohngeld kann Pflegeheimbewohner*innen finanziell entlasten
  • Bei Bezug bestimmter anderer Leistungen besteht kein Anspruch
  • Wohngeld muss beantragt werden
Off

Die Pflegeheimkosten steigen stetig. Wohngeld als Zuschuss kann ein geeigneter Ausweg für Pflegeheimbewohner*innen sein.
 
Um angemessenes Wohnen zu ermöglichen, gibt es für Mieter*innen von Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Staat in Form von Wohngeld. Diese finanzielle Unterstützung wird unter anderem gezahlt, wenn Mieter*innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Die Wohngeld-Regelung gilt auch für Pflegebedürftige in der stationären Pflege. Eine wichtige Rolle bei der Beantragung kann auch das Vorliegen einer Schwerbehinderung spielen.

Bei Berechnung des Wohngelds im Pflegeheim wird der Höchstbetrag berücksichtigt
Pflegeheimbewohner*innen können vom Wohngeld profitieren, wenn sie nicht nur vorübergehend in einem Heim leben. Die Miethöhe im Pflegeheim wird im Heimvertrag nicht als einzelne Kostenposition angegeben. Vielmehr verbirgt sie sich hinter einem Teil der Unterkunfts- und der Investitionskosten. In Berlin werden im Pflegeheim bei der Berechnung des Wohngelds nicht die tatsächlichen Wohnkosten ermittelt, sondern es wird der Höchstbetrag für eine Person angesetzt, der zurzeit in Berlin bei 478 € im Monat liegt.

Kein Wohngeld bei Bezug bestimmter anderer Leistungen
Für das Wohngeld gelten bestimmte Voraussetzungen und Vermögensgrenzen. Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege, haben keinen Wohngeldanspruch. Die Höhe des Anspruchs hängt im Wesentlichen von der Höhe des Einkommens beziehungsweise Vermögens ab.

Wohngeld nur auf Antrag
„Da das Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird, sollten die Antragstellung und Beratung im zuständigen Bürger- oder Wohnungsamt zeitnah erfolgen“, rät Oleh Vovk, Leiter im Projekt „Pflegerechtsberatung“ bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Zuschusserhöhung und Erweiterung des Personenkreises geplant
Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise plant die Bundesregierung eine Gesetzes-Änderung, kurz als „WohngeldPlus-Gesetz“ bekannt. Es sollen der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Höhe des Zuschusses deutlich angehoben werden. Hier bleibt aber zuerst abzuwarten, was tatsächlich im Gesetz festgeschrieben wird.

Weitere Informationen
Die Pflegerechtsberatung berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vertragsrechtlichen Fragen in der Pflege persönlich, telefonisch (030 214 85-260 ) oder per E-Mail unter pflegerecht@vz-bln.de. Zum Thema Wohngeld für Pflegebedürftige beraten die Bürger- und Wohnungsämter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.