Das Wichtigste in Kürze:
- Berliner Firma verspricht Schutz vor Verletzungen beim Fußball durch Nahrungsergänzungsmittel (NEM)
- Verbraucherzentrale klagte erfolgreich gegen irreführende Aussagen
- Es braucht dringend stärkere Regelungen zum Schutz vor irreführenden Werbeaussagen bei NEM
Pillen gegen Gelenkverletzungen?
Über Social Media und direkt im Sportverein wurden Kapseln mit Vitaminen, Mineralstoffen und zum Beispiel Curcumin als „Schutz vor Verletzungen“ beworben. Claudia Both, Fachbereichsleiterin Verbandsklage bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Solch eine Werbung ist unzulässig, da Nahrungsergänzungsmittel nicht damit beworben werden dürfen, vor einer Verletzung zu schützen.“
Die Verbraucherzentrale Berlin mahnte daraufhin den Hersteller ab, der das Produkt aber weiterhin so vermarkten wollte. Deshalb wurde Klage eingereicht, die nun zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden wurde.
Kein Fair play: Vermarktung an Jugendliche im Verein
Auf der Homepage fanden sich bis vor kurzem auch die Logos großer Sportvereine, die als Partner angegeben wurden. Auf eine Nachricht der Verbraucherzentrale Berlin reagierten die drei angeschriebenen Vereine zwar nicht, aktuell sind die Logos aber von der Homepage verschwunden.
Gerade eine gezielte Vermarktung an Jugendliche in Sportvereinen ist als besonders kritisch anzusehen, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin: „Eine ausgewogene Ernährung im Sport funktioniert gut über normale Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel nicht nötig. Gerade für Jugendliche im Breitensport sehen wir das Produkt doppelt kritisch: Das Werbeversprechen eines Schutzes vor Verletzungen kann unvorsichtig werden lassen und die frühe Gabe von Nahrungsergänzung im Sport kann einen Einstieg ins Doping darstellen.“
Nahrungsergänzungsmittel sind nicht zum Schutz vor Erkrankungen geeignet, im Gegenteil: In zu hoher Dosis können sie sogar schaden. Die gesetzlichen Regelungen müssen Verbraucher*innen besser vor solchen falschen Versprechungen schützen und gesundheitlichen sowie wirtschaftlichen Schaden abwenden. „Ich empfehle Sportlerinnen und Sportlern, aber besonders auch Eltern, aufmerksam zu bleiben. Wer falsche Werbeversprechen im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln im Internet oder auch direkt im Sportverein bemerkt, kann sich gern an die Verbraucherzentrale wenden. Damit wir gegen diese Praktiken angehen können, sind wir auf Hinweise angewiesen“, so Schautz.
Die Verbraucherzentrale Berlin fordert:
- die Einführung eines Zulassungsverfahrens für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) im europäischen Binnenmarkt. Bis dahin ist auf nationaler Ebene ein zentrales Prüfverfahren für NEM hinsichtlich Sicherheit, korrekter Kennzeichnung und Richtigkeit der Werbeaussagen erforderlich.
- die Einführung verbindlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, differenziert nach Altersgruppen
- sowie eine stärkere Kontrolle des Verkehrs mit NEM, besonders des Internethandels
Weitere Informationen
Positionen und Forderungen der Verbraucherzentralen zur Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln