Bessere Konditionen für private Photovoltaik-Anlagen

Pressemitteilung vom
Den Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen: Die Vergütungssätze sind gestiegen, die Förderung wurde erweitert, bürokratische Hürden hingegen abgebaut und Steuern abgeschafft.
Handwerker bei der Montage einer Photovoltaikanlage
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Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucher*innen, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser.

Die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland soll bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.

Verbesserungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung          8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung          7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung        5,8 Cent pro Kilowattstunde

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung          13,0 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung          10,9 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung        10,9 Cent pro Kilowattstunde

Nicht vergessen!

Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

Marie Vaubel, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, betont: „Für die meisten Verbraucher*innen ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.

Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Finanzierung von Photovoltaikanlagen

Mit Krediten aus dem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau „Erneuerbare Energien Standard“ können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen.

Wichtig ist:

Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.

Weitere Erleichterungen

Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher*innen ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer fallen an.

Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung findet online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, in unseren kostenlosen Online-Vorträgen oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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