Fahrscheine bald ungültig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen kritisieren Umtauschpraxis des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg
S-Bahn-Züge in Berlin

Nachdem der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zum 1. April 2023 die Preise erhöht hat, dürfen nicht genutzte Fahrscheine des alten Tarifs nur noch bis Ende September genutzt oder umgetauscht werden. Verbraucherzentralen kritisieren diese nur halbjährige Frist.

Off

In Berlin und Brandenburg droht Unwissenden bald eine unangenehme Überraschung bei der Fahrscheinkontrolle, wenn sie Papiertickets des alten Tarifs vorzeigen. Wer vor April dieses Jahres eine Fahrkarte des VBB gekauft hat, kann diese im Oktober nicht mehr nutzen.

Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, und Christian A. Rumpke, Chef der Brandenburger Verbraucherzentrale, kritisieren die kurze Übergangsfrist: „Andere Verkehrsverbünde regeln die Übergänge für den Umtausch nach Preiserhöhungen durchaus mehrjährig“. Auch in anderen Branchen seien Kund*innen verbraucherfreundlichere Lösungen gewohnt. So verlieren Gutscheine beispielsweise ihre Gültigkeit in der Regel nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

Probleme im Zusammenhang mit der Tarifänderung können Verbraucher*innen über eine Online-Beschwerdebox unkompliziert melden. Die Auswertung der Beschwerden dient als Grundlage für verbraucherpolitische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucherzentralen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.