Förderprogramme für die Gebäudemodernisierung

Pressemitteilung vom
Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann oft Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 geändert.
Modellhaus steht auf Unterlagen, Grundrissen
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Marie Vaubel, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Energetische Sanierungen werden mit maximal 60.000 EURO bezuschusst und müssen von Fachleuten begleitet werden. Verbraucher*innen, die ihr Eigenheim sanieren und für eine Förderung die Antragsfristen versäumt haben, können stattdessen eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 EURO erhalten.“

Förderfähige Maßnahmen für Energieeffizienz

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken und der Austausch oder die Optimierung von Fenstern und Außentüren. Auch Sonnenschutz von außen kann gefördert werden. Ebenso förderfähig sind Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung, also „Efficiency-Smart-Home-Systeme“.

Zuschüsse

Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 EURO pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 EURO, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird. Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Damit eine Förderung gewährt wird, müssen bei allen Maßnahmen Fachleute beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Die jeweilige Fachkraft muss die energetische Planung der Maßnahme übernehmen und die Umsetzung begleiten. Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten gefördert und es müssen Energie-Effizienz-Expert*innen beteiligt werden.

Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungshonorare. Dabei werden höchstens Ausgaben in Höhe von 5.000 EURO für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen pro Kalenderjahr gefördert. Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen Maßnahmen mitgefördert werden.

Steuerermäßigung

Wer beim BAFA keinen Antrag stellen möchte oder die Antragstellung versäumt hat, kann anstelle der Förderung eine Steuerermäßigung für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Die Höhe der Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 EURO pro Gebäude. Die Ermäßigung wird im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht und innerhalb von drei Jahren gewährt. Für Eigenleistungen gibt es keine Steuerermäßigung. Weitere Voraussetzungen finden sich in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)

Hintergrundinformationen

Anforderungen an geförderte Maßnahmen

Alle beschriebenen Förderungen beziehen sich auf Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben. In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen alle förderfähigen Maßnahmen zusammengefasst.

Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen der Antrag gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme zählt der mit dem Fachunternehmen abgeschlossene Vertrag oder auch der Kauf der Materialien bei Eigenleistung. Um einen Antrag zu stellen, wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

In einem individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten Eigentümer*innen gemeinsam mit dem oder der Energieberater*in eine auf das Gebäude abgestimmte Strategie zur Sanierung. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.

Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden und zwar in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (höchstens 1.300 EURO bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen)

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Förderbank KfW vergeben. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 EURO pro Wohnung.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA bzw. die KfW als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen für die vollständige energetische Sanierung als so genanntes Effizienzhaus und den Ergänzungskredit zu geförderten Einzelmaßnahmen vergibt die KfW.

Weitere Fragen rund um das Thema Förderung beantworten die Energieberater*innen der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zur Sanierung von Wohngebäuden. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater*innen informieren anbieterunabhängig und individuell.  Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weitere Fragen rund um das Thema Förderung beantworten die Energieberater*innen der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zur Sanierung von Wohngebäuden. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater*innen informieren anbieterunabhängig und individuell.  Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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