Handwerk mit doppeltem Boden?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Handwerkernotdiensten
Frau bezahlt Handwerker mit Kreditkarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • vorab genannte Kosten sagen nicht immer etwas über später geforderten Preis aus
  • vor Ort geforderte Summe kann deutlich höher ausfallen
  • Handwerkernotdienste bei Internetsuche genau prüfen

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über Handwerkernotdienste, die völlig überhöhte Rechnungen für ihre Leistungen stellen. Kund*innen sollten wachsam sein und die wichtigsten Fallstricke kennen.

Off

Kürzlich berichtete ein Verbraucher von einer Rechnung über 500 Euro für den Anschluss einer neuen Waschmaschine und die Entsorgung des alten Geräts, obwohl ihm vorab am Telefon lediglich eine Preisspanne von 50 – 150 Euro genannt wurde.

Zur Masche unseriöser Unternehmen gehört es nämlich, vorab falsche oder absichtlich irreführende Angaben zu den voraussichtlichen Kosten zu machen. So wird entgegen der gesetzlichen Vorschriften oft lediglich der Nettopreis genannt oder Anfahrtskosten und weitere Pauschalen verschwiegen. Am Telefon sprechen Verbraucher*innen zudem in der Regel nicht mit dem Handwerkernotdienst selbst, sondern lediglich mit einer Vermittlerplattform.

Überhöhten Preisforderungen nicht voreilig nachkommen

Vor Ort werden dann Kleinstmaßnahmen mit überdimensioniertem Zeitaufwand durchgeführt und mit weiteren vorgeschobenen Gründen wird ein Preis verlangt, der teilweise beim zehnfachen des Ursprungspreises am Telefon liegen kann. Meist werden Verbraucher*innen dann nachdrücklich dazu aufgefordert, den überhöhten Preis sofort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Auch wenn der BGH in einer Grundsatzentscheidung 2021 die Rechte von Verbraucher*innen gestärkt hat, ist es im Nachhinein nahezu unmöglich, das Geld wieder zurückzuverlangen. Die auf der Rechnung angegebene Adresse der Firma ist meist falsch, stellenweise existieren die genannten Personen nicht einmal.

Handwerkerdienste bei Internetsuche genau prüfen

Durch geschickte Manipulation schaffen es unseriöse Anbieter und Vermittlerplattformen, bei Suchmaschinen stets als erstes angezeigt zu werden. Auch in Telefonbüchern und Hausfluren von Berliner*innen sind diese Unternehmen oft prominent platziert. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, bei der Handwerkersuche auch im Notfall einen kühlen Kopf zu bewahren und die Dienste im Internet genau anzuschauen. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist beispielsweise ein Warnzeichen, das Unternehmen besser zu meiden. Es ist außerdem ratsam, ein ortsansässiges Unternehmen zu beauftragen und Vermittlungsplattformen zu vermeiden. Sollten Sie nach der ausgeführten Reparatur mit einer horrenden Rechnung konfrontiert werden, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, diese direkt in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen”, rät Simon Götze, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Versuchen Sie in solchen Fällen, Zeugen hinzuziehen. Im Zweifel scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu kontaktieren”, so Götze.

Wer für den Notfall vorbereitet sein will, sollte sich die Telefonnummern der lokalen Schlüssel- und Handwerkerdienste im Kiez notieren oder sich im Bekanntenkreis nach Erfahrungen umhören. So spart man sich im Notfall immerhin die mühselige Internetrecherche.

Weitere Informationen

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/handwerker

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.