In guten wie in schlechten Tagen

Pressemitteilung vom
Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen ab 2023
Ärztin im Gespräch mit Patient

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen
  • Widerspruch oder Bevollmächtigung einer anderen Person ist möglich
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll

Ab dem 01.01.2023 gilt ein sogenanntes „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten und Lebenspartner*innen (§ 1358 BGB), wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht regeln kann. Die Verbraucherzentrale informiert über Ausnahmen und Besonderheiten.

Off

Das Notvertretungsrecht ist begrenzt auf Gesundheitsangelegenheiten und Entscheidungen über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem gilt es nur für eine begrenzte Zeit von 6 Monaten. Der Beginn dieses Zeitraums wird vom Arzt oder der Ärztin festgelegt. Für diese Zeit ist diese*r von der Schweigepflicht gegenüber dem Ehepartner des Patienten entbunden.

Widerspruch möglich

Man stelle sich vor, plötzlich erleidet ein Ehegatte einen Unfall oder einen Schlaganfall und kann daher nicht mehr selbst entscheiden. Zukünftig kann ihn dann der andere Ehegatte in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Er willigt nun für den Betroffenen in ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ein. Er kann auch über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer, wie beispielsweise die Nutzung eines Bettgitters, entscheiden. „Sollten Sie nicht wollen, dass Ihr Ehegatte ein solches Recht ausübt, können Sie ausdrücklich (schriftlich) widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen“, sagt Petra Hegemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. In Ausnahmefällen, wenn die Ehegatten beispielsweise getrennt leben, kann das Vertretungsrecht nicht in Anspruch genommen werden.

Vorsorgevollmacht erforderlich

Durch das Notvertretungsrecht ist die Vorsorge nicht vollumfänglich geregelt. Daneben sind auch weiterhin Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sinnvoll. Zum einen bezieht sich das neue Ehegattenvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten. Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte sind davon nicht abgedeckt. Dies muss daher auch zukünftig in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Zum anderen besteht dieses Notvertretungsrecht nur für maximal 6 Monate. Sollte der betroffene Ehegatte nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht wieder selber entscheiden können und liegt keine Vollmacht vor, muss ein*e Betreuer*in bestellt werden.

Weitere Informationen

Web-Seminar „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“
Termin            25.01.2023      15:00 – 16:30 Uhr
Anmeldung unter https://next.edudip.com/de/webinar/patientenverfugung-und-vorsorgevollmacht/1866914

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.