Kostenfalle Ausfüllhilfen

Pressemitteilung vom
Selbstauskunft, Kinderzuschlag, Geburtsurkunde: Viele Dokumente kann man online beantragen. Leider führen Suchmaschinen auch zu Drittanbietern, die vermeintlich Hilfe beim Ausfüllen leisten, für welche dann bis zu 174 EURO in Rechnung gestellt werden. Seit dem Herbst verzeichnet die Verbraucherzentrale Berlin einen rasanten Anstieg der Beschwerden wegen Ausfüllhilfen.
Frau sitzt am Küchentisch und liest mit ernstem Gesichtsausdruck einen Brief

Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Manche Anbieter von sogenannten Ausfüllhilfen lassen sich ihre eher fragwürdigen Dienste mit einem stolzen Preis bezahlen. Dabei ist die Beantragung direkt beim Träger kostenlos. Die Anbieter versuchen gezielt den Eindruck zu erwecken, man könne direkt und ganz einfach über ihre Website die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Behörden stellen. Verbraucher*innen wird zur Vorsicht geraten.“

Falsche Behördenformulare

Behördenformulare sind nicht immer leicht zu finden. Die Ratsuchenden, die sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, haben vermeintliche Ausfüllhilfen für Kinderzuschlag, Geburtsurkunde oder Führungszeugnis genutzt und wurden dann mit erheblichen Forderungen konfrontiert. Sie gaben dabei lediglich Namen und Adresse auf der Website an. Anschließend wurden ihnen Formulare zugesandt, in welchen lediglich Name und Adresse eingetragen worden waren. Den Antrag beim Amt mussten sie dann selbst stellen. Die einzige Gegenleistung für Kosten zwischen 99 und 174 EURO bestand darin, dass die Betroffenen Zugang zu einem Kundenportal erhielten und halb ausgefüllte Formulare.

Teure kostenlose Selbstauskunft

In Berlin verlangen unter anderen Vermieter eine Selbstauskunft über die Kreditwürdigkeit von Wohnungssuchenden. Häufig genügt dabei eine einfache Schufa-Auskunft, die belegt, dass die Bonität in Ordnung ist. Das Antragsformular für den Nachweis, den die Schufa Holding AG kostenlos bereitstellen muss, versteckt sich hinter dem sperrigen Begriff „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Wie Verbraucher*innen uns berichteten, landeten sie bei der Suche nach dem Formular bei Drittanbietern, meist ohne es zu merken – das Design der Webseiten imitiert das der Schufa. Nachdem die Betroffenen ihre Daten dort eingegeben hatten, wurden Ihnen 29,90 EURO Rechnung gestellt. Eine Gegenleistung sei entweder gar nicht oder in Form der kostenlosen „Datenkopie“ erbracht worden.

Was Sie tun können

  • Prüfen Sie die Website, das Impressum und das Eingabeformular genau, bevor Sie Ihre Daten eintragen, auch wenn das richtige Formular manchmal schwer zu finden ist
  • Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie nach Preisangaben
  • Die kostenlose Schufa-Auskunft finden Sie hier im Unterpunkt "Kostenlose Datenkopie"
  • Wenn es wegen Ausfüllhilfen zu Problemen kommt, lassen Sie sich rechtlich beraten
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