Klimaschutz im Eigenheim

Pressemitteilung vom
Energieberatungsprojekt „ZuHaus in Berlin“ wird fortgesetzt
Hausmodell mit Schal auf Heizung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Projekt bietet kostenlose Energieberatung für Besitzer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Projektlaufzeit wurde erneut um zwei Jahre verlängert
  • Angebot ist nun berlinweit verfügbar

Was lange währt, wird jetzt noch besser: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Verbraucherzentrale Berlin erweitern ihr gemeinsames Angebot an kostenfreien Energieberatungen für Besitzer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern im Rahmen des Projekts „ZuHaus in Berlin“.

Off

Das Projekt gibt Eigenheimbesitzer*innen eine grundlegende Orientierung bei Fragen zur Gebäudedämmung oder Wärmerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Die Beratung findet vor Ort in der eigenen Immobilie durch eine*n Energieberater*in der Verbraucherzentrale statt. Während das Angebot von ZuHaus in Berlin in vorherigen Projektphasen auf ausgewählte Quartiere beschränkt war, konnte die Beratung nun berlinweit ausgeweitet werden.

Interessierte können sich auf der Projektwebseite www.zuhaus-in-berlin.de registrieren. Der Termin wird hiernach direkt mit dem Energieberater oder der Energieberaterin vereinbart. Für die Beratung sollten zwei Stunden eingeplant werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Termin erhalten die Eigentümer*innen einen Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen oder zum Einsatz erneuerbarer Energien.

Das Programm von „ZuHaus in Berlin“ wird zudem durch eine Vortragsreihe erweitert. Die Vorträge sind als Präsenzveranstaltungen in verschiedenen Berliner Ortsteilen geplant. Themen der Veranstaltungen werden Heizung, Wärmepumpe, Photovoltaik oder Gebäudedämmung sein.

Die aufsuchende Energieberatung wie auch die Vortragsreihe von „ZuHaus in Berlin“ sollen in das Beratungs- und Informationsportfolio des BAUinfo Berlin integriert werden.

Zum Projekt

„ZuHaus in Berlin“ wird aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz finanziert und baut auf der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale auf. Ziel des Projektes ist es, Energieberatungsangebote für Besitzer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern auszubauen, da insbesondere Eigenheime älteren Baujahres einen erhöhten energetischen Sanierungsbedarf besitzen.

Mehr Informationen zum Projekt sowie Anmeldung zum Beratungsangebot unter: www.zuhaus-in-berlin.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.