Das Wichtigste in Kürze:
- Bei der Verbraucherzentrale Berlin häufen sich Beschwerden zu unterschiedlichen Preisen am Supermarktregal und an der Kasse
- Der Preis an der Kasse ist im Gegensatz zum Regalpreis verbindlich, aber eine vorsätzliche Falschauszeichnung ist verboten
- Händler müssen ihrer Pflicht nachkommen und Preise korrekt darstellen
Als wären die steigenden Lebensmittelpreise nicht schon genug, scheint es in Berliner Supermärkten aktuell noch ein weiteres Problem zu geben: Viele Verbraucher*innen aus Berlin bemerken auf dem Kassenbon höhere Preise für einige Lebensmittel, als am Regal ausgezeichnet war.
Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen
Was viele Menschen nicht wissen: Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt. Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Internet: Sie laden Kund*innen lediglich zum Kauf ein. Auch wenn am Regal noch ein anderer Preis stand, darf der Supermarkt an der Kasse mehr beziehungsweise weniger verlangen.
Der Hintergrund ist folgender: Der Kauf findet an der Kasse statt – und dort geschieht juristisch gesehen auch erst die Vereinbarung über den Preis. Das heißt aber nicht, dass Verbraucher*innen, denen ein Unterschied auffällt, dies einfach hinnehmen müssen.
„Im besten Fall kontrollieren Sie beim Scannen der Artikel direkt den Preis. Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden. Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen“, sagt Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Schwierig wird es, wenn erst bei der Kontrolle zu Hause die Unterschiede auffallen, dann ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Vorsätzliche Falschauszeichnung verstößt gegen das Gesetz
Natürlich kann es einmal dazu kommen, dass das Preisschild am Regal etwas zu spät gewechselt wird, aber das darf nicht die Regel sein, denn: Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Zuständig für die Kontrolle ist in Berlin die Lebensmittelüberwachung beziehungsweise das Ordnungsamt in jenem Bezirk, in dem sich der jeweilige Supermarkt befindet.
Aber auch die Händler müssen ihren Teil dazu beitragen: „Generell sind Händler dazu verpflichtet, Preise korrekt auszuzeichnen und darzustellen und müssen dieser Pflicht auch nachkommen“, so Schulz.
Berliner Verbraucher*innen können sich mit solchen Beschwerden auch an die Verbraucherzentrale wenden, die das Anliegen dann an die zuständige Stelle weiterleitet.
Weitere Informationen
Ihre Rechte im Supermarkt: 11 Fakten für den Einkauf | Verbraucherzentrale Berlin
Der Preis an der Kasse ist höher als am Regal. Darf das sein? | Lebensmittel-Forum