Im Namen der Verbraucherzentrale Berlin?

Pressemitteilung vom
Betrugsmasche nutzt guten Namen der Verbraucherzentrale aus
Telefonhörer

Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Hinweise von Verbraucher*innen auf Anrufe in ihrem Namen, insbesondere im Zusammenhang mit angeblichen Gewinnspielen. Betrüger versuchen damit, den guten Ruf für ihre kriminellen Zwecke auszunutzen.

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Aktuell setzen Kriminelle offenbar wieder vermehrt auf eine Betrugsmasche im Namen der Verbraucherzentrale Berlin. Bei Betroffenen meldet sich ein*e Anrufer*in mit „Verbraucherzentrale Berlin“ und macht Forderungen gegen den Angerufenen geltend. Oft sollen diese Forderungen im Zusammenhang mit Lotterien oder anderen Glücksspielen stehen. Dabei gelingt es den Kriminellen durch eine technische Manipulation, dass auf dem Display der Angerufenen die korrekte Telefonnummer der Verbraucherzentrale Berlin angezeigt wird. Die tatsächliche Telefonnummer des Anrufers wird dadurch verschleiert. Trotz mehrfacher polizeilicher Meldungen ist es nahezu unmöglich, die Personen hinter solchen Anrufen ausfindig zu machen. Deshalb ist es wichtig zu wissen: „Die Verbraucherzentrale Berlin macht keine Forderungen von Unternehmen geltend und ruft niemanden unaufgefordert an“, erklärt Simon Götze, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Wir raten dringend davon ab, sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen und persönliche Daten preiszugeben. Am besten sollte man einfach auflegen“, so Götze.

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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