Digitale Aktionswoche der Verbraucherzentralen „Schulabschluss und dann?“

Pressemitteilung vom
Online-Vortragsreihe für Schüler*innen und Absolvent*innen
Mehrere Schülerinnen und Schüler laufen eine Treppe hinunter
  • Vom 26. bis 30. Juni bieten die Verbraucherzentralen in einer Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ Informationen für Schulabgänger*innen.
  • Bundesweit gibt es Online-Vorträge zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Studienfinanzierung“, „Auslandsjahr“ und „Versicherungen“.
  • Alle Termine sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss.
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Erste eigene Wohnung

Wohnungssuche, Miet- und Energiekosten, Umzugsvorbereitung – viel zu tun, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht. In diesem Online-Vortrag erfahren junge Menschen, was sie in Sachen Umzug wissen sollten. Hier gibt es eine interaktive Umzugs-Checkliste.

Studienfinanzierung

Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, Nebenjobs & Co. – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu finanzieren. Im Online-Vortrag geben die Expert*innen einen Überblick darüber, was der Studi-Alltag kostet, wie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten funktionieren, was einen fairen Studienkredit ausmacht und was beim Nebenjob zu beachten ist. Hier gibt es mehr Informationen zur Studienfinanzierung.

Ins Ausland gehen

In diesem Online-Vortrag erfahren Interessierte, wie man einen Auslandsaufenthalt vorbereitet und was es bei Handy, Konto und Versicherungen zu beachten gilt. Hier gibt es mehr Informationen zum Auslandsjahr.

Versicherungen

Mit dem neuen Lebensabschnitt gilt es, den Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Im Online-Vortrag gibt es Auskunft darüber, mit welchen Versicherungen man sich beschäftigen sollte. Hier gibt es mehr Informationen zu Versicherungen.

Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Der Abschluss eröffnet Schülerinnen und Schülern viele Freiheiten. Der neue Lebensabschnitt bringt aber auch neue Verantwortlichkeiten mit sich. Die Verbraucherzentralen bieten hier Hilfestellung, um den Start so einfach wie möglich zu machen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.