Waschmaschine entführt

Pressemitteilung vom
Weiterhin große Probleme mit unseriösen Anbietern in Berlin
Handwerker kniet vor einer Waschmaschine

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einheitliches Vorgehen unseriöser Reparaturdienste
  • Auftrag vor Unterzeichnung gründlich lesen
  • Defektes Gerät vor Ort reparieren lassen
Off

Bevor sie ein großes Elektrogerät entsorgen, versuchen viele Verbraucher*innen, es reparieren zu lassen, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden und hoffentlich etwas Geld zu sparen. Doch gerade in Berlin scheint das riskant, denn bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Beschwerden über unseriöse Anbieter. Und die Masche scheint Methode zu haben.

Reparaturdienste in der Hauptstadt bestehen vor Ort gern darauf, das kaputte Gerät, wie etwa eine Waschmaschine, zur Wiederherstellung mitzunehmen, anstatt es an Ort und Stelle zu reparieren. Diese dauert dann oft Wochen und die Rückgabe wird mit der Bedingung verknüpft, direkt an der Haustür bar zu bezahlen. Die Kosten für diese Reparatur sind dann nicht selten wesentlich höher als der Kaufpreis eines neuen Gerätes. 

Ein Berliner Problem

„Es scheint sich um ein Berliner Phänomen zu handeln und das Vorgehen der Reparaturdienste ist immer gleich “, sagt Josephine Frindte, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. 

Gegen den Anbieter Engelshand hatte die Verbraucherzentrale im Jahr 2024 bereits erfolgreich wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung geklagt. Da das generelle Problem in Berlin aber damit natürlich nicht behoben ist, gilt es, wachsam zu bleiben und einige Hinweise zu beachten.

Vorsicht Vorkasse

Grundsätzlich sind Verbraucher*innen erst nach erfolgreicher Abnahme zur Zahlung verpflichtet, also nach der Begutachtung des Gerätes und etwa einem Probewaschgang. Durch vertragliche Vereinbarungen können sie allerdings dazu verpflichtet werden, Vorkasse zu leisten – auch in bar. Den Auftrag vor der Unterzeichnung gründlich durchzulesen, ist also unbedingt notwendig.

Risiko bei Reparatur auẞer Haus

„Verbraucher*innen begeben sich selbst in eine schlechtere Position, wenn sie das kaputte Gerät freiwillig herausgeben. Sie geben damit die Kontrolle über die Arbeiten aus der Hand und ermöglichen es dem Unternehmen damit, starken Druck auszuüben, weil sie auf das Gerät angewiesen sind. Deshalb sollte es möglichst zu Hause repariert werden“, rät Frindte.

Wie können Verbraucher*innen sich schützen

Es ist ratsam, sich zunächst immer an den Hersteller des Geräts zu wenden. Sollte dieser keine Kapazitäten haben oder zu teuer sein, sollten sich Verbraucher*innen bei der Handwerkskammer erkundigen. 

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.