Brot und Salz zum Einzug

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Das traditionelle Geschenk zum Einzug durfte gestern nicht fehlen: Brot und Salz.
Ulli Zelle, Dr. Dirk Behrendt, Dörte Elß und Reiner Wild vor dem Verbraucherzentrale-Roll Up

v.l.n.r.: Ulli Zelle, Dr. Dirk Behrendt, Dörte Elß, Reiner Wild

Zur offiziellen Eröffnung des neuen Standortes der Verbraucherzentrale Berlin in der Ordensmeisterstraße 15 – 16 in Tempelhof begrüßte Vorstand Dörte Elß Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie Angelika Schöttler, Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg in den neuen Räumen.

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Gemeinsam mit Reiner Wild, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Verbraucherzentrale Berlin, und Moderator Ulli Zelle, saßen sie auf dem Podium und gratulierten den Mitarbeiter*innen zum neuen Standort. Im Anschluss genossen die Gäste den abendlichen Blick über Berlin und informierten sich an den Ständen der Themenbereiche Allgemeines Verbraucherrecht, Ernährung, Finanzdienstleitungen und Energie.

Senator Behrendt auf dem Energiefahrrad

Senator Behrendt zeigte sich vielseitig interessiert und engagiert. Er schwang sich nicht nur auf das Energiefahrrad, um die darauf angebrachte Lampe zum Leuchten zu bringen, sondern ließ sich auch erklären, wie groß der Unterschied zwischen Bio- und Bodenhaltung bei Masthühnern tatsächlich ist.

Senator Behrendt im Gespräch mit Ernährungsexpertin Dr. Britta Schautz

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.