Bürokraft (m, w, d)

Bürokraft bei der Verbraucherzentrale Berlin
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Wir suchen ab sofort

eine Bürokraft (m, w, d)

als Aushilfe auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung für 45 Stunden/Monat im Bereich unseres Front-/Backoffice

Ihre Aufgaben:

  • Kassentätigkeiten
  • Telefonische und persönliche Terminvergabe, Telefonservice
  • Organisation des Publikumsverkehrs und Koordination der Raumvergabe für die Beratungskräfte
  • Allgemeine Sekretariatsarbeiten

Wir erwarten von Ihnen:

  • Erfahrung in der Bürowirtschaft
  • Sehr gute MS-Office Kenntnisse
  • Selbstständige und kundenorientierte Arbeitsweise
  • Organisationsgeschick und Verantwortungsbewusstsein
  • Team- und Konfliktfähigkeit

Die Bezahlung erfolgt auf Grundlage einer Stundenvergütung von 10 Euro. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 45 Stunden/Monat.

Wir schätzen die Vielfalt in unserem Unternehmen und begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten unter Angabe der Kennziffer GB-RB-152019 an die Verbraucherzentrale Berlin e. V, Frau Ruthenberg, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de (max. 5 MB und in einer PDF-Datei).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.