Fernwärme verbraucherfreundlich regulieren

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Um Preistransparenz zu gewährleisten und das Gelingen der Energiewende sicherzustellen, muss der Monopolmarkt Fernwärme verbraucherfreundlich reguliert werden.
Illustration zu Fernwärme
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Der Fernwärmemarkt ist einer der letzten unregulierten Monopolmärkte in Deutschland. Verbraucherschutzstandards, die im Strom- und Gasmarkt selbstverständlich sind, gelten hier nicht. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Verbraucher*innen aufgrund der mangelnden Berücksichtigung ihrer Interessen das Vertrauen in die Fernwärme verlieren, obwohl der Ausbau der Fernwärme als wichtiger Baustein für die Energiewende gilt.

Unter anderem beklagen Verbraucher*innen die mangelnde Preistransparenz, nicht nachvollziehbare Preisänderungsvorbehalte, das Verhältnis von Grund- und Arbeitspreis und generell zu hohe Preise. Auch die unzureichende Möglichkeit, auf andere Anbieter oder eine andere Wärmeversorgung ausweichen zu können, sind aus Verbraucher*innensicht problematisch. Darüber hinaus fehlt es an regelmäßigen Preiskontrollen sowie einer eigenen Instanz, an die sich Fernwärmekund*innen bei Problemen wenden können. In Berlin ist der Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung mit 30 % doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Das Thema ist demnach für die Berliner Stadtgesellschaft von besonders hoher Relevanz.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Eine Neufassung der Rahmenbedingungen für Fernwärmelieferverträge, die den Verbraucherschutzstandards in anderen Energiemärkten entspricht, muss erfolgen.
  • Die Netzbetreiber müssen zur Veröffentlichung der Netzentgelte und deren Kalkulationsgrundlagen auf ihrer Webseite verpflichtet werden.
  • Eine Ausweitung des Anschluss- und Benutzungszwangs auf Grundstücke mit bestehenden Heizversorgungseinrichtungen muss vermieden werden.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.