Folge 3.3: Änderungen im Energierecht

Stand:
In dieser Folge des Podcasts „Nachgehakt – Jetzt erst Recht“ sprechen wir über einige Gesetzesänderungen, die den Vertragsschluss für Strom und Gas am Telefon betreffen.
Hände halten Handy

Weil ein Strom- oder Gasbelieferungsvertrag nicht mehr mündlich abgeschlossen werden kann, sind Verbraucher*innen seit dem 27. Juli 2021 besser geschützt, wenn sie im Rahmen einer Telefonwerbung angerufen werden. Auf diese Besonderheit gehen wir ein und geben Einblick, welche Rechte den Betroffenen zustehen.

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an wvs@vz-bln.de.

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Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

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