Schulische Verbraucherbildung stärken

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Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, müssen Verbraucher*innen ihre Rechte genau kennen. Das garantiert eine umfassende Verbraucherbildung, die es schon in der Schule zu stärken gilt. Denn nur informierte Verbraucher*innen sind mündige Verbraucher*innen.
Illustration zu Verbraucherbildung
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Immer mehr junge Verbraucher*innen wollen sich nachhaltig und gesund ernähren, können sich jedoch im Supermarkt nicht orientieren. Aber nicht nur im Kontext von Ernährung, Nachhaltigkeit und Gesundheit muss die schulische Verbraucherbildung deutlich gestärkt werden. Schüler*innen schließen schon früh selbst Verträge beispielsweise für ihr Handy ab, ohne zu wissen, worauf sie achten müssen. Dabei lauern Kostenfallen, die junge Menschen beim Start in ein eigenständiges Leben belasten können. Hier sollten Jugendliche mit adäquatem Wissen ausgestattet sein. Darüber hinaus ist der Erwerb digitaler Kompetenzen essentiell, um sich in der digitalen Welt orientieren zu können.

Verbraucherbildung steht in Berlin als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen der Klassen 1 bis 10. Die Lehrkräfte fungieren als wichtige Schlüsselfiguren und benötigen adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten, um die entsprechenden Kompetenzen erwerben und vermitteln zu können. Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen verstärkt in den Lehrplan integriert werden. Bildungsangebote unabhängiger Anbieter spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucherbildung muss überprüfbar in allen Klassenstufen unterrichtet werden.
  • Die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zum Thema Verbraucherbildung muss gewährleistet sein.
  • Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen stärker gefördert und gegebenenfalls institutionalisiert werden.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.