Schulische Verbraucherbildung stärken

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Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, müssen Verbraucher*innen ihre Rechte genau kennen. Das garantiert eine umfassende Verbraucherbildung, die es schon in der Schule zu stärken gilt. Denn nur informierte Verbraucher*innen sind mündige Verbraucher*innen.
Illustration zu Verbraucherbildung
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Immer mehr junge Verbraucher*innen wollen sich nachhaltig und gesund ernähren, können sich jedoch im Supermarkt nicht orientieren. Aber nicht nur im Kontext von Ernährung, Nachhaltigkeit und Gesundheit muss die schulische Verbraucherbildung deutlich gestärkt werden. Schüler*innen schließen schon früh selbst Verträge beispielsweise für ihr Handy ab, ohne zu wissen, worauf sie achten müssen. Dabei lauern Kostenfallen, die junge Menschen beim Start in ein eigenständiges Leben belasten können. Hier sollten Jugendliche mit adäquatem Wissen ausgestattet sein. Darüber hinaus ist der Erwerb digitaler Kompetenzen essentiell, um sich in der digitalen Welt orientieren zu können.

Verbraucherbildung steht in Berlin als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen der Klassen 1 bis 10. Die Lehrkräfte fungieren als wichtige Schlüsselfiguren und benötigen adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten, um die entsprechenden Kompetenzen erwerben und vermitteln zu können. Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen verstärkt in den Lehrplan integriert werden. Bildungsangebote unabhängiger Anbieter spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucherbildung muss überprüfbar in allen Klassenstufen unterrichtet werden.
  • Die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zum Thema Verbraucherbildung muss gewährleistet sein.
  • Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen stärker gefördert und gegebenenfalls institutionalisiert werden.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.