Standardprodukt für die private Altersvorsorge einführen

Stand:
Verbraucher*innen möchten kostengünstig und gewinnbringend in ihre Altersvorsorge investieren. Ein Standardprodukt von staatlicher Seite ist lösungsorientiert und längst überfällig.
Illustration einer Bank
Off

Beim Thema Altersvorsorge herrscht bei den Berliner Verbraucher*innen noch immer große Unsicherheit. Da ihre gesetzliche Rente nicht reicht, müssen sie aktiv werden. Es fehlt jedoch an Vertrauen zu den am Markt existierenden Angeboten. Von teuren, kaum rentablen sowie unflexiblen Rentenversicherungen profitieren bisher vor allem die Versicherungswirtschaft und deren Vertriebe. Im Fokus sollten hingegen die Verbraucher*innen stehen, denen es einfach und standardisiert möglich werden muss, eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage zu tätigen, um mehr Geld im Alter zur Verfügung zu haben.

Dies gewährleistet das Modell der Extrarente. Dabei werden Verbraucher*innen über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen, können sie aber abwählen. Ab dem Renteneintritt können sie frei über ihr Geld verfügen. Auch Selbstständigen ist es möglich, proaktiv in die Extrarente einzuzahlen, welche über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert wird. Auf diese Weise ist es möglich, Kosten für die Verwaltung zu sparen. Kosten für den Vertrieb entfallen. Dadurch fällt die spätere Rente für Verbraucher*innen deutlich höher aus als bei den heute üblicherweise vertriebenen Angeboten. Die Extrarente erzielt langfristig eine höhere Rendite als viele private Vorsorgeverträge, da sie soweit unter Risikoaspekten sinnvoll in Aktien anlegt. Das bereits bestehende Modell staatlicher Altersvorsorge-Förderung, in dem die Einzahlungen steuerlich begünstigt sind und die Auszahlung gegebenenfalls versteuert wird, kann auch auf die Extrarente angelegt werden.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucher*innen muss es einfach und standardisiert möglich sein, eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage zu tätigen, um im Alter mehr Geld zu haben.
  • Das Modell der Extrarente als öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt muss umgesetzt werden.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.