Starke Regelungen für die "24-Stunden-Betreuung" schaffen

Stand:
Ausländische Betreuungskräfte, die bei Pflegebedürftigen im Haushalt wohnen, sind inzwischen ein unerlässlicher Teil der deutschen Pflegelandschaft. Bisher ist das Betreuungsmodell nicht speziell gesetzlich geregelt. Dies muss geändert werden.
Illustration zur 24-Stunden Pflege
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Für viele Betreuungssituationen ist der zeitliche Betreuungsbedarf so hoch, dass die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes die finanziellen Mittel übersteigen würde. Das Modell der „24-Stunden-Betreuung“ ist zudem für viele Pflegebedürftige auch eine Alternative zum Pflegeheim.

Die Agenturen, welche die Betreuungskräfte in die Privathaushalte vermitteln, spielen eine zentrale Rolle im wachsenden „Grauen Pflegemarkt“. Sie haben die Ausgestaltung dieser Betreuungsform übernommen, stellen den Kontakt zum Entsendeunternehmen im zumeist osteuropäischen Ausland her, koordinieren den Vertragsabschluss und informieren schließlich die betroffenen Verbraucher*innen. Ihre Dienstleistung ist bisher ungeregelt, Qualifikationsanforderungen gibt es weder für die Vermittlungsagenturen noch für die Betreuungskräfte. Verbraucher*innen wollen legale Betreuungskonstellationen. Die angebotenen Beschäftigungsmodelle sind allerdings komplex und ihre Rechtsfolgen und Risiken für Verbraucher*innen bisher nicht überschaubar.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Regelungen zur legalen Gestaltung der Beschäftigungsmodelle sowie Regelungen und Mindestanforderungen für die Ausübung der Vermittlungstätigkeit im Rahmen der „24-Stunden-Betreuung“ müssen geschaffen werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Betreuungsform durch Mindestqualifikationen müssen ergriffen werden. Die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung zu nutzen, muss gegeben sein.
  • Verbraucher*innen müssen verlässliche Informationen über diese Dienstleistung erhalten.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

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