Starke Regelungen für die "24-Stunden-Betreuung" schaffen

Stand:
Ausländische Betreuungskräfte, die bei Pflegebedürftigen im Haushalt wohnen, sind inzwischen ein unerlässlicher Teil der deutschen Pflegelandschaft. Bisher ist das Betreuungsmodell nicht speziell gesetzlich geregelt. Dies muss geändert werden.
Illustration zur 24-Stunden Pflege
Off

Für viele Betreuungssituationen ist der zeitliche Betreuungsbedarf so hoch, dass die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes die finanziellen Mittel übersteigen würde. Das Modell der „24-Stunden-Betreuung“ ist zudem für viele Pflegebedürftige auch eine Alternative zum Pflegeheim.

Die Agenturen, welche die Betreuungskräfte in die Privathaushalte vermitteln, spielen eine zentrale Rolle im wachsenden „Grauen Pflegemarkt“. Sie haben die Ausgestaltung dieser Betreuungsform übernommen, stellen den Kontakt zum Entsendeunternehmen im zumeist osteuropäischen Ausland her, koordinieren den Vertragsabschluss und informieren schließlich die betroffenen Verbraucher*innen. Ihre Dienstleistung ist bisher ungeregelt, Qualifikationsanforderungen gibt es weder für die Vermittlungsagenturen noch für die Betreuungskräfte. Verbraucher*innen wollen legale Betreuungskonstellationen. Die angebotenen Beschäftigungsmodelle sind allerdings komplex und ihre Rechtsfolgen und Risiken für Verbraucher*innen bisher nicht überschaubar.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Regelungen zur legalen Gestaltung der Beschäftigungsmodelle sowie Regelungen und Mindestanforderungen für die Ausübung der Vermittlungstätigkeit im Rahmen der „24-Stunden-Betreuung“ müssen geschaffen werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Betreuungsform durch Mindestqualifikationen müssen ergriffen werden. Die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung zu nutzen, muss gegeben sein.
  • Verbraucher*innen müssen verlässliche Informationen über diese Dienstleistung erhalten.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.