Unabhängige Patientenberatung stärken

Stand:
Die unabhängige Patientenberatung, die als Regelleistung für alle Versicherten gesetzlich vorgesehen ist, muss wieder in einer zivilgesellschaftlichen Trägerschaft verankert werden.
Illustration zur unabhängigen Patientenberatung
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Das Sozialgesetzbuch sieht eine unabhängige Patientenberatung als Regelleistung für alle Versicherten vor. Wie wichtig unabhängige Gesundheitsinformationen und -beratungen sind, wurde in der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt deutlich. Dabei müssen sich Verbraucher*innen darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig ist und allein die Perspektive der Patient*innen einnimmt.

Ursprünglich wurde die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bundesweit durch gemeinnützige Verbände zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen getragen, unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Sozialverband VdK.

Bis 2023 ist der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis, der für Krankenkassen und Pharmafirmen Callcenter betreibt, Träger der UPD. In 2018 ging Sanvartis in den Besitz einer Holding unter Führung des Pharma-Hedgefonds Careforce über.

Ab 2024 soll eine Stiftung die Aufgaben der UPD wahrnehmen. Noch nicht entschieden wurde über die Trägerschaft der Stiftung.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Die Unabhängige Patientenberatung muss wieder an die Zivilgesellschaft in Deutschland angebunden werden.
  • Die Unabhängige Patientenberatung muss den Interessen der Patient*innen verpflichtet sein.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

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