Unterstützungsangebote im Pflegebereich ausbauen

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Menschen mit Pflegebedarf sind besonders auf die Solidarität aller Berliner*innen angewiesen. Um sie besser zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben im Pflegebereich verbessert und Unterstützungsangebote verstetigt und ausgebaut werden.
Ilustration zu Pflege
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Pflegebedürftige sind besonders verletzliche Verbraucher*innen in einem unübersichtlichen Gesundheits- und Pflegemarkt, der auch von wirtschaftlichen Interessen bestimmt wird. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und schließen immer häufiger Verträge mit ambulanten Pflegedienstleistern ab.

Der ambulante Pflegevertrag muss für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Verbraucher*innen sorgen. Pflegeverträge sollten so genau wie möglich sein, aber auch die nötige Flexibilität wahren, die zur Befriedigung individueller Bedürfnisse notwendig ist. Transparenz bezüglich der Leistungen und Kosten muss ebenso gesichert sein wie die Gewährleistung von grundlegenden Verbraucherrechten. Leider fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen in dieser Lebenslage ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zum Pflege- und Pflegevertragsrecht. Zur gut vernetzten Beratungsinfrastruktur in Berlin gehört seit 2020 die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, welche die bislang fehlende Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen anbietet.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Für den wirksamen Abschluss von Pflegeverträgen muss das Schriftformerfordernis gelten.
  • Die detaillierten Beschreibungen der vereinbarten regelmäßigen Leistungen, Preise und Einsatzzeiten müssen zwingende Bestandteile der schriftlichen Verträge werden.
  • Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin muss ausgebaut und verstetigt werden.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.