Unterstützungsangebote im Pflegebereich ausbauen

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Menschen mit Pflegebedarf sind besonders auf die Solidarität aller Berliner*innen angewiesen. Um sie besser zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben im Pflegebereich verbessert und Unterstützungsangebote verstetigt und ausgebaut werden.
Ilustration zu Pflege
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Pflegebedürftige sind besonders verletzliche Verbraucher*innen in einem unübersichtlichen Gesundheits- und Pflegemarkt, der auch von wirtschaftlichen Interessen bestimmt wird. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und schließen immer häufiger Verträge mit ambulanten Pflegedienstleistern ab.

Der ambulante Pflegevertrag muss für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Verbraucher*innen sorgen. Pflegeverträge sollten so genau wie möglich sein, aber auch die nötige Flexibilität wahren, die zur Befriedigung individueller Bedürfnisse notwendig ist. Transparenz bezüglich der Leistungen und Kosten muss ebenso gesichert sein wie die Gewährleistung von grundlegenden Verbraucherrechten. Leider fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen in dieser Lebenslage ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zum Pflege- und Pflegevertragsrecht. Zur gut vernetzten Beratungsinfrastruktur in Berlin gehört seit 2020 die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, welche die bislang fehlende Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen anbietet.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Für den wirksamen Abschluss von Pflegeverträgen muss das Schriftformerfordernis gelten.
  • Die detaillierten Beschreibungen der vereinbarten regelmäßigen Leistungen, Preise und Einsatzzeiten müssen zwingende Bestandteile der schriftlichen Verträge werden.
  • Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin muss ausgebaut und verstetigt werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.