Unterstützungsangebote im Pflegebereich ausbauen

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Menschen mit Pflegebedarf sind besonders auf die Solidarität aller Berliner*innen angewiesen. Um sie besser zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben im Pflegebereich verbessert und Unterstützungsangebote verstetigt und ausgebaut werden.
Ilustration zu Pflege
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Pflegebedürftige sind besonders verletzliche Verbraucher*innen in einem unübersichtlichen Gesundheits- und Pflegemarkt, der auch von wirtschaftlichen Interessen bestimmt wird. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und schließen immer häufiger Verträge mit ambulanten Pflegedienstleistern ab.

Der ambulante Pflegevertrag muss für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Verbraucher*innen sorgen. Pflegeverträge sollten so genau wie möglich sein, aber auch die nötige Flexibilität wahren, die zur Befriedigung individueller Bedürfnisse notwendig ist. Transparenz bezüglich der Leistungen und Kosten muss ebenso gesichert sein wie die Gewährleistung von grundlegenden Verbraucherrechten. Leider fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen in dieser Lebenslage ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zum Pflege- und Pflegevertragsrecht. Zur gut vernetzten Beratungsinfrastruktur in Berlin gehört seit 2020 die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, welche die bislang fehlende Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen anbietet.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Für den wirksamen Abschluss von Pflegeverträgen muss das Schriftformerfordernis gelten.
  • Die detaillierten Beschreibungen der vereinbarten regelmäßigen Leistungen, Preise und Einsatzzeiten müssen zwingende Bestandteile der schriftlichen Verträge werden.
  • Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin muss ausgebaut und verstetigt werden.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.