Verbraucherbelange im Rundfunkrat stärken

Stand:
Öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten haben den Auftrag, auch Themen des Verbraucherschutzes zu kommunizieren, weshalb die entsprechenden Kompetenzen im Rundfunkrat personell vertreten sein müssen.
Illustration eines Fernsehers und eines Radios
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Verbraucher*innen zahlen Rundfunkgebühren und haben einen Anspruch darauf, dass sämtliche Aspekte des Verbraucherschutzes von den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten thematisiert werden.

In Berlin und Brandenburg überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages, berät die Intendanz in Angebotsangelegenheiten und bildet einen Programmausschuss. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre und es handelt sich dabei sowohl um Lehrer-, Eltern- und Jugendvertreter*innen als auch um Mitglieder aus Bereichen wie Politik, Kunst, Sport und Wirtschaft.

Bislang fehlt es an einer angemessenen Vertretung des Themas Verbraucherschutz, wie es zum Beispiel bei WDR, NDR, ZDF und Deutschlandradio bereits der Fall ist. Nun muss endlich auch die Entsendung einer im Verbraucherschutz kundigen Person in den rbb-Rundfunkrat erfolgen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Der Rundfunkstaatsvertrag muss dahingehend geändert werden, dass die Belange der Verbraucher*innen angemessen personell vertreten sind.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

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