Verbraucherbelange im Rundfunkrat stärken

Stand:
Öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten haben den Auftrag, auch Themen des Verbraucherschutzes zu kommunizieren, weshalb die entsprechenden Kompetenzen im Rundfunkrat personell vertreten sein müssen.
Illustration eines Fernsehers und eines Radios
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Verbraucher*innen zahlen Rundfunkgebühren und haben einen Anspruch darauf, dass sämtliche Aspekte des Verbraucherschutzes von den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten thematisiert werden.

In Berlin und Brandenburg überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages, berät die Intendanz in Angebotsangelegenheiten und bildet einen Programmausschuss. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre und es handelt sich dabei sowohl um Lehrer-, Eltern- und Jugendvertreter*innen als auch um Mitglieder aus Bereichen wie Politik, Kunst, Sport und Wirtschaft.

Bislang fehlt es an einer angemessenen Vertretung des Themas Verbraucherschutz, wie es zum Beispiel bei WDR, NDR, ZDF und Deutschlandradio bereits der Fall ist. Nun muss endlich auch die Entsendung einer im Verbraucherschutz kundigen Person in den rbb-Rundfunkrat erfolgen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Der Rundfunkstaatsvertrag muss dahingehend geändert werden, dass die Belange der Verbraucher*innen angemessen personell vertreten sind.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.