Verbraucherposition gegenüber Anbietern stärken

Stand:
Um Verbraucher*innen in ihrer Position gegenüber Anbietern zu stärken, braucht es starke Verbraucherrechte, die sie vor untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen sowie ein verlässliches, niedrigschwelliges Beratungsangebot in Berlin.
Illustration einer Waage
Off

Verbraucher*innen in Berlin werden täglich konfrontiert mit unberechtigten, überhöhten oder unklaren Forderungen, beispielweise auf Telefonrechnungen oder für Handwerkernotdienste. Untergeschobene Verträge und Kostenfallen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Langfristige Verträge, die sich verlängern und deren Kündigung erschwert wird, belasten sie zudem. Sie brauchen Unterstützung bei der Abwehr unrechtmäßiger Ansprüche und der Durchsetzung ihrer Rechte.

In der Corona-Krise sind Verbraucher*innen durch abgesagte Veranstaltungen, eingestellte Kurse, Reisewarnungen und nutzlose Dauerkarten vor viele Probleme gestellt worden. Viele Verbraucher*innen sind zudem von erheblichen Einkommensverlusten durch Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen und werden nicht mehr alle Verbindlichkeiten pünktlich begleichen können. Wichtig ist daher auch, dass Inkassounternehmen nicht von der Krise profitieren, indem sie für automatisierte Mahnschreiben und standardisierte Ratenzahlungsvereinbarungen unverhältnismäßig viel Geld verlangen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Eine allgemeine Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse muss eingeführt werden.
  • Verkürzte Fristen zur Kündigung, sichere und einfache Kündigungsmöglichkeiten sowie kürzere Laufzeiten für Vertragsverlängerungen müssen umgesetzt werden.
  • Inkassokosten müssen weiter begrenzt und zusätzliche Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschafft werden.
  • Eine zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassodienste muss etabliert werden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.