Verbraucherposition gegenüber Anbietern stärken

Stand:
Um Verbraucher*innen in ihrer Position gegenüber Anbietern zu stärken, braucht es starke Verbraucherrechte, die sie vor untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen sowie ein verlässliches, niedrigschwelliges Beratungsangebot in Berlin.
Illustration einer Waage
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Verbraucher*innen in Berlin werden täglich konfrontiert mit unberechtigten, überhöhten oder unklaren Forderungen, beispielweise auf Telefonrechnungen oder für Handwerkernotdienste. Untergeschobene Verträge und Kostenfallen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Langfristige Verträge, die sich verlängern und deren Kündigung erschwert wird, belasten sie zudem. Sie brauchen Unterstützung bei der Abwehr unrechtmäßiger Ansprüche und der Durchsetzung ihrer Rechte.

In der Corona-Krise sind Verbraucher*innen durch abgesagte Veranstaltungen, eingestellte Kurse, Reisewarnungen und nutzlose Dauerkarten vor viele Probleme gestellt worden. Viele Verbraucher*innen sind zudem von erheblichen Einkommensverlusten durch Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen und werden nicht mehr alle Verbindlichkeiten pünktlich begleichen können. Wichtig ist daher auch, dass Inkassounternehmen nicht von der Krise profitieren, indem sie für automatisierte Mahnschreiben und standardisierte Ratenzahlungsvereinbarungen unverhältnismäßig viel Geld verlangen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Eine allgemeine Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse muss eingeführt werden.
  • Verkürzte Fristen zur Kündigung, sichere und einfache Kündigungsmöglichkeiten sowie kürzere Laufzeiten für Vertragsverlängerungen müssen umgesetzt werden.
  • Inkassokosten müssen weiter begrenzt und zusätzliche Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschafft werden.
  • Eine zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassodienste muss etabliert werden.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.