Werbefreie Schulen sicherstellen

Stand:
Um den Einfluss von Unternehmen auf die schulische Ausbildung zu mindern und gleichzeitig Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen zu machen, braucht es werbefreie Schulen.
Illustration zur Werbefreien Schule
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Das Vermögen, kritisch mit Werbung und unternehmerischen Angeboten umzugehen, muss frühzeitig geschult werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unterrichtsmaterialien, Schulkooperationen, Fortbildungsangebote oder die technische Ausstattung keine verdeckten Werbeaktivitäten von Unternehmen darstellen. Zumeist sollen damit Themen gesetzt und Vertriebswege aufgebaut werden. In der Schule sind Kinder keine Kund*innen. Dies muss sichergestellt sein.

Schon junge Verbraucher*innen können in der digitalen Welt durch Datenschutzmängel und Tracking gefährdet werden. Digitale Souveränität ist schon bei den Kleinsten wichtig. Deshalb muss in Berliner Schulen die Unabhängigkeit digitaler Bildung gestärkt werden. Die Verwendung von Open-Source-Software kann helfen, digitale Souveränität zu fördern, und sollte den Schüler*innen als mögliche Alternative aufgezeigt werden.

Für die Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit digitaler Bildung ist es notwendig, an Berliner Schulen Weiterbildungsangebote zu schaffen und Bildungsmaterialien bereitzustellen, wobei der Einfluss der Wirtschaft begrenzt und transparent gehalten werden muss.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Werbefreiheit und Anbieterunabhängigkeit bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften muss gewährleistet sein.
  • Werbefreie Unterrichtsmaterialien müssen zur Verfügung gestellt und durch unabhängige Expert*innen geprüft werden.
  • Open-Source-Software muss als mögliche Alternative zu proprietärer Software einen festen Platz im Lehrplan haben.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.