Werbefreie Schulen sicherstellen

Stand:
Um den Einfluss von Unternehmen auf die schulische Ausbildung zu mindern und gleichzeitig Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen zu machen, braucht es werbefreie Schulen.
Illustration zur Werbefreien Schule
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Das Vermögen, kritisch mit Werbung und unternehmerischen Angeboten umzugehen, muss frühzeitig geschult werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unterrichtsmaterialien, Schulkooperationen, Fortbildungsangebote oder die technische Ausstattung keine verdeckten Werbeaktivitäten von Unternehmen darstellen. Zumeist sollen damit Themen gesetzt und Vertriebswege aufgebaut werden. In der Schule sind Kinder keine Kund*innen. Dies muss sichergestellt sein.

Schon junge Verbraucher*innen können in der digitalen Welt durch Datenschutzmängel und Tracking gefährdet werden. Digitale Souveränität ist schon bei den Kleinsten wichtig. Deshalb muss in Berliner Schulen die Unabhängigkeit digitaler Bildung gestärkt werden. Die Verwendung von Open-Source-Software kann helfen, digitale Souveränität zu fördern, und sollte den Schüler*innen als mögliche Alternative aufgezeigt werden.

Für die Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit digitaler Bildung ist es notwendig, an Berliner Schulen Weiterbildungsangebote zu schaffen und Bildungsmaterialien bereitzustellen, wobei der Einfluss der Wirtschaft begrenzt und transparent gehalten werden muss.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Werbefreiheit und Anbieterunabhängigkeit bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften muss gewährleistet sein.
  • Werbefreie Unterrichtsmaterialien müssen zur Verfügung gestellt und durch unabhängige Expert*innen geprüft werden.
  • Open-Source-Software muss als mögliche Alternative zu proprietärer Software einen festen Platz im Lehrplan haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.