Rundfunkbeitrag: Regelung beim Einzugsverfahren

Stand: 11. August 2026

Vergesslichkeit kann teuer werden, zumindest wenn es um den Rundfunkbeitrag geht. Verbraucher*innen sollten die Regelung beim Einzugsverfahren kennen, um keine Strafgebühren zu riskieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten
  • Säumniszuschläge von einem Prozent des geschuldeten Beitrages, mindestens aber acht Euro
  • SEPA-Verfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise empfohlen

Rundfunkbeitrag: Warum bekomme ich plötzlich nur noch einmalige  Zahlungsaufforderung?

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher: GEZ) zieht von jedem Haushalt in Deutschland alle drei Monate den Rundfunkbeitrag ein. Aktuell sind das:

  • 18,36 Euro monatlich, also
  • 55,08 Euro im Quartal.

Bisher lief das so: Wer kein SEPA-Mandat eingerichtet hatte, bekam vier Mal im Jahr eine Zahlungserinnerung samt  Überweisungsschein zugeschickt.

Das ändert sich. Der Beitragsservice stellt Beitragszahlende ohne Lastschriftmandat schrittweise auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um. Konkret bedeutet das: 

  • tatt vier Erinnerungen im Jahr gibt es nur noch ein einziges Schreiben.
  • Darin stehen der zu zahlende Betrag und die jährlichen  Zahlungstermine
  • Diese Termine gelten in den Folgejahren weiter – und liegen in Ihrer eigenen Verantwortung.
  • Eine neue Zahlungsaufforderung kommt erst wieder, wenn sich die Beitragshöhe ändert. 

Wichtig zu wissen: Solange Sie noch keine Einmalzahlungsaufforderung bekommen haben, bleibt für Sie alles wie gehabt.

Rundfunkbeitrag verpasst: Welche Säumniszuschläge drohen mir?

Wer den Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig zahlt, muss draufzahlen: Fällig wird dann ein Säumniszuschlag von einem Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber acht Euro.

Wie das genau abläuft, hängt davon ab, in welchem Verfahren Sie sich befinden:

  • Sie haben bereits eine Einmalzahlung erhalten?
    Dann gibt es bei einer verpassten Zahlung keine gesonderte schriftliche Erinnerung mehr. Stattdessen bekommen Sie direkt einen Festsetzungsbescheid. Damit wird der Säumniszuschlag fällig.
  • Sie werden noch nach dem bisherigen Verfahren behandelt?
    Dann läuft es in zwei Schritten:
    • Zunächst erhalten Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung
    • Zahlen Sie auch danach nicht, folgt ebenfalls der Festsetzungsbescheid

Rundfunkbeitrag zahlen: Warum ist das SEPA-Verfahren die beste Wahl?

Wenn Sie nicht riskieren möchten, eine Zahlung zu vergessen und dafür am Ende noch draufzuzahlen? Dann lohnt sich ein SEPA-Mandat für den Beitragsservice. Denn das SEPA-Verfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das hat mehrere Gründe:

  • Kein Ausfüllen von Überweisungsträgern mehr,
  • keine vergessenen Zahlungen – der Beitrag wird automatisch eingezogen,
  • keine Fehlüberweisungen durch versehentlich falsche Angaben,
  • kein Risiko, dass Sie eine Zahlungsaufforderung verpassen, etwa weil sie Sie nach einem Umzug nicht erreicht.

Beratung & Angebote

Beratung zum Rundfunkbeitrag

Seit Anfang 2013 zahlen Verbraucher einen Rundfunkbeitrag, der nicht mehr geräteweise sondern pro Haushalt erhoben wird. Die Verbraucherzentrale berät zu Befreiungen und Ermäßigungen und gibt Tipps zum Ausfüllen der Anträge.

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Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung