Rundfunkbeitrag: Neuregelung beim Einzugsverfahren

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Vergesslichkeit kann in Zukunft teuer werden, zumindest wenn es um den Rundfunkbeitrag geht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Neuregelung beim Einzugsverfahren kennen, um keine Strafgebühren zu riskieren.
Vintage Fernseher auf Holztisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten
  • Versäumnisgebühren von 1 Prozent des geschuldeten Beitrages, mindestens aber 8 Euro
  • SEPA-Verfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise empfohlen
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Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten

Alle drei Monate verlangt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), von jedem Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich. Bisher bekamen Verbraucher, die kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, vier Mal im Jahr eine Zahlungserinnerung und damit den Überweisungsschein zugesandt. Ab sofort wird es eine solche Zahlungsaufforderung für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten, nur noch ein Mal jährlich geben. Sie erhalten künftig statt vier Zahlungsaufforderungen pro Jahr nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung, in welcher der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind. Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert. Bis dahin wird keine weitere Zahlungsaufforderung verschickt.

Künftig Versäumnisgebühren von 1 Prozent des geschuldeten Beitrages, mindestens aber 8 Euro

Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss mit Versäumnisgebühren rechnen. In diesem Fall sind 1 Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu entrichten. Zahlen Beitragszahler ihren Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht, so werden sie auch weiterhin schriftlich daran erinnert. Gehen auch nach der Zahlungserinnerung keine Zahlungen ein, so erhält der betroffene Beitragszahler einen Beitragsbescheid. Laufende Beiträge setzt der Beitragsservice in der Folge dann, sofern Zahlungen ausbleiben, ohne vorherige Zahlungserinnerung per Beitragsbescheid fest.

SEPA-Verfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise empfohlen

Wer nicht Gefahr laufen möchte, die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu vergessen und dadurch zusätzlich finanziell belastet zu werden, sollte dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilen. Das SEPA-Verfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen. Auch ist durch die Teilnahme am SEPA-Verfahren ausgeschlossen, dass die Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice die Verbraucher – etwa aufgrund eines Umzuges – nicht erreichen.

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