Die Verbraucherzentralen nutzen den Weltverbrauchertag am 15. März 2017, um über digitales Bezahlen zu informieren. Auch international ging es um digitale Märkte: Beim G20 Consumer Summit unter deutscher Schirmherrschaft standen Themen wie Transparenz, sichere Zahlungen und Datenschutz im Mittelpunkt.
Zum Weltverbrauchertag 2017 luden die Verbraucherzentralen ein, sich ausführlich zu Onlinekäufen und digitalen Bezahlsystemen zu informieren, z.B. über ein kostenloses Webinar der Verbraucherzentrale Berlin. Hier stand das mobile Bezahlen mit Smartphone, Tablet und Co im Mittelpunkt. Das Webinar war interaktiv angelegt, so dass die Teilnehmer ihre individuellen Fragen einbringen konnten. Die Teilnehmer erfuhren zum Beispiel, wie das kontaktlose Bezahlen via Near Field Communication (NFC) und QR-Code funktioniert und welche Risiken bezüglich Datenschutz und Sicherheit beachtet werden müssen.
Infostand in der Wilmersdorfer Straße
An einem Informationsstand in der Wilmersdorfer Straße in Berlin-Charlottenburg konnten Verbraucher in einem Quiz ihr Wissen über mobiles Bezahlen testen. Zum Mitnehmen hatte die Verbraucherzentrale acht goldene Regeln erstellt. Verbraucher erfuhren zum Beispiel, dass sie beim Online-Shopping besser nicht per Vorkasse zahlen und sich nicht zu sehr auf den sogenannten Käuferschutz verlassen sollten.
In einem Faktenblatt zum digitalen Bezahlen sind die wichtigsten Tipps für Verbraucher zusammengefasst.
Der Weltverbrauchertag wird in jedem Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte, z. B. vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden sowie aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu dürfen. In dieser Tradition setzen sich die Verbraucherzentralen für die Interessen der Verbraucher ein.
Die Aktionen zum digitalen Bezahlen werden im Rahmen des Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.