Sicher Online Bezahlen

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Ob es um sichere Bezahlwege beim Online-Shopping geht oder den Datenschutz bei der kontaktlosen Bezahlung mit dem Smartphone - die wachsenden digitalen Märkte bergen auch Risiken.

Die Verbraucherzentralen nutzen den Weltverbrauchertag am 15. März 2017, um über digitales Bezahlen zu informieren. Auch international ging es um digitale Märkte: Beim G20 Consumer Summit unter deutscher Schirmherrschaft standen Themen wie Transparenz, sichere Zahlungen und Datenschutz im Mittelpunkt.

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Zum Weltverbrauchertag 2017  luden die Verbraucherzentralen ein, sich ausführlich zu Onlinekäufen und digitalen Bezahlsystemen zu informieren, z.B. über ein kostenloses Webinar der Verbraucherzentrale Berlin. Hier stand das mobile Bezahlen mit Smartphone, Tablet und Co im Mittelpunkt. Das Webinar war interaktiv angelegt, so dass die Teilnehmer ihre individuellen Fragen einbringen konnten. Die Teilnehmer erfuhren zum Beispiel, wie das kontaktlose Bezahlen via Near Field Communication (NFC) und QR-Code funktioniert und welche Risiken bezüglich Datenschutz und Sicherheit beachtet werden müssen.

Infostand in der Wilmersdorfer Straße

An einem Informationsstand in der Wilmersdorfer Straße in Berlin-Charlottenburg konnten Verbraucher in einem Quiz ihr Wissen über mobiles Bezahlen testen. Zum Mitnehmen hatte die Verbraucherzentrale acht goldene Regeln erstellt. Verbraucher erfuhren zum Beispiel, dass sie beim Online-Shopping besser nicht per Vorkasse zahlen und sich nicht zu sehr auf den sogenannten Käuferschutz verlassen sollten.

In einem Faktenblatt zum digitalen Bezahlen sind die wichtigsten Tipps für Verbraucher zusammengefasst.

Über den Weltverbrauchertag
Der Weltverbrauchertag wird in jedem Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte, z. B. vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden sowie aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu dürfen. In dieser Tradition setzen sich die Verbraucherzentralen für die Interessen der Verbraucher ein.
Die Aktionen zum digitalen Bezahlen werden im Rahmen des Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
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Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.