eine (studentische) Aushilfe aus einem rechtswissenschaftlichen Studiengang/ mit rechtswissenschaftlichen Kenntnissen (m/w)

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Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Zur Unterstützung unserer Tätigkeiten im Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" suchen wir ab sofort

eine (studentische) Aushilfe aus einem rechtswissenschaftlichen Studiengang/ mit rechtswissenschaftlichen Kenntnissen (m/w)

auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung bei Vertragsanalysen
  • Unterstützung bei Marktchecks
  • Recherche- und Auswertungsaufgaben
  • allgemeine organisatorische Aufgaben
Wir erwarten von Ihnen:
  • Hochschulstudium (ab 3. Semester)
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse

Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 10 Wochenstunden à 10,00 €, befristet bis zum 31. Dezember 2017. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 3. August 2017 unter Angabe der Kennziffer PF-082017 an die Verbraucherzentrale Berlin, Petra Hegemann, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.