eine (studentische) Aushilfe (m/w)

Stand:
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Zur Unterstützung unserer Tätigkeiten im Bereich Lebensmittel und Ernährung suchen wir ab sofort

eine (studentische) Aushilfe (m/w)

auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung einer bundesweiten Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel
  • Inhaltliche Unterstützung bei der Entwicklung eines Webportals
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung eines Social Media Kanals (Twitter)
  • Recherche- und Auswertungsaufgaben
  • allgemeine organisatorische Aufgaben

Wir erwarten von Ihnen:

    Hochschulstudium (ab 4. Semester)
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • ausgeprägte Fähigkeiten und nachgewiesene Erfahrungen in Social Media -Kommunikation, vor allem via Twitter
  • kommunikative Fähigkeiten, soziale Kompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse

Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 10 Wochenstunden, befristet bis zum Jahresende 2016. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer EN-142016 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Ruthenberg, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
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Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

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