eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

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Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Zur Unterstützung unserer juristischen Tätigkeiten in der Beratung und der Verbandsklage suchen wir ab sofort

eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

Ihre Aufgaben:

  • Informationsrecherchen und Erarbeitung verbraucherrechtlicher Sachverhalte einschließlich der wettbewerblichen Beurteilung
  • Mithilfe bei der Vorbereitung von Verbandsklageverfahren
  • Unterstützung der Fachgebiete Recht, Beratung und Verbandsklage bei Korrespondenz und Organisation von Verbraucheranfragen
  • themenspezifische Unterstützung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit


Wir erwarten von Ihnen:
  • Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (ab 4. Semester)
  • Zivilrechtliche Kenntnisse, insbesondere des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • hohe kommunikative Fähigkeiten, insbesondere komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
  • soziale Kompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse

Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage einer Stundenvergütung von 10 Euro. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 10 Wochenstunden. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten. Ihre Bewerbung erbitten wir unter Angabe der Kennziffer ST-RB-062017 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Ruthenberg, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
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Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

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