eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

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Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Zur Unterstützung unserer juristischen Tätigkeiten in der Beratung und der Verbandsklage suchen wir ab sofort

eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

Ihre Aufgaben:

  • Informationsrecherchen und Erarbeitung verbraucherrechtlicher Sachverhalte einschließlich der wettbewerblichen Beurteilung
  • Mithilfe bei der Vorbereitung von Verbandsklageverfahren
  • Unterstützung der Fachgebiete Recht, Beratung und Verbandsklage bei Korrespondenz und Organisation von Verbraucheranfragen
  • themenspezifische Unterstützung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit


Wir erwarten von Ihnen:
  • Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (ab 4. Semester)
  • Zivilrechtliche Kenntnisse, insbesondere des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • hohe kommunikative Fähigkeiten, insbesondere komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
  • soziale Kompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse

Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage einer Stundenvergütung von 10 Euro. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 10 Wochenstunden. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten. Ihre Bewerbung erbitten wir unter Angabe der Kennziffer ST-RB-062017 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Ruthenberg, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.