Existenzbedrohende Verschuldung der Verbraucher steigt deutlich an

Stand:
Verbraucher, die sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Berlin wenden, weisen heutzutage fast immer eine existenzbedrohende Verschuldung auf.

Verbraucher, die sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Berlin wenden, weisen heutzutage fast immer eine existenzbedrohende Verschuldung auf.

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Bei den sogenannten Primärschulden handelt es sich um offene Forderungen gegenüber dem Vermieter oder dem Energieversorger. Die Zahlungsrückstände bedrohen die Existenz des Schuldners und der in seinem Haushalt lebenden Personen akut.

Bei Mietschulden droht Wohnungsverlust durch Kündigung des Vermieters und im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit. Rückstände beim Energieversorger können die Strom- und Energieversorgung der Wohnung mit gravierenden Auswirkungen gefährden: u.a. kein Licht, kein warmes Wasser, keine Möglichkeit zu kochen oder zu kühlen.

Um diese schwerwiegenden Folgen zu vermeiden und eine Grundversorgung zu sichern, sollte eine Klärung der Schulden unverzüglich erfolgen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Berlin unterstützt Verbraucher aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg dabei. In Notsituationen können Verbraucher kurzfristig einen Beratungstermin in der Verbraucherzentrale erhalten.

Die erhöhte Verschuldung durch steigende Energiekosten ist seit Beginn der Liberalisierung des Energiemarktes im Jahr 1998 zu beobachten. Zusätzliche Kosten für Strom und Gas belasten die Verbraucher immer stärker, so dass bereits von einer Zunahme der "Energiearmut" gesprochen werden kann.

Auch lässt der stetige Anstieg der Mietkosten in Berlin befürchten, dass sich das Ausmaß der Primärverschuldung noch verstärken wird. Ob dieser Entwicklung durch das kürzlich im Bundestag beschlossene Gesetz zur Mietrechtsreform, die sogenannte Mietpreisbremse, Einhalt geboten werden kann, bleibt abzuwarten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, es lässt aber auch zahlreiche Ausnahmen zu.

Die Verbraucherzentrale Berlin stellt zum 31. Dezember 2015 ihre Schuldner- und lnsolvenzberatung ein. Überschuldete und von Überschuldung bedrohte Bürger aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg können sich ab dem 1. Januar an das Diakonische Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V. wenden.

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