Was passiert bei Abweichungen beim IBAN-Abgleich?
Nicht immer stimmen die Angaben exakt überein. Für solche Fälle gibt es drei Szenarien:
- Kleine Unterschiede:
Wenn es sich nur um Tippfehler oder minimale Abweichungen handelt, wird der richtige Name angezeigt. So können Sie als Kund:innen selbst prüfen, ob es sich tatsächlich um die vorgesehene Empfängerin oder den vorgesehenen Empfänger handelt. - Deutliche Abweichungen: Passt der Name gar nicht zur IBAN, erscheint ein Warnhinweis. In so einem Fall sollten Sie die Überweisung auf keinen Fall freigeben. Kontaktieren Sie unbedingt den Zahlungsempfänger über einen offiziellen Kanal und kontrollieren Sie, ob es sich um ein Versehen der um einen Betrug handelt.
- Kein Ergebnis: Manchmal kann die Abfrage auch fehlschlagen, etwa durch technische Störungen oder fehlende Daten. Dann erhalten Sie als Kund:innen eine Mitteilung, dass keine eindeutige Prüfung möglich war. Riskieren Sie es nicht: Geben Sie die Überweisung nicht frei. Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger, um zu prüfen, ob Sie den richtigen Namen und die richtige IBAN verwenden.
Wie genau muss der Empfängername stimmen?
Leichte Unterschiede bei der Schreibweise spielen keine Rolle. Umlaute, Groß- oder Kleinschreibung sowie Sonderzeichen oder doppelte Leerzeichen sollen nicht zum Abbruch führen. Auch Bindestriche oder andere Trennzeichen werden von den Banken toleriert.
Problematisch können aber echte Tippfehler sein, weil sie einen negativen Abgleich auslösen können. Deshalb empfiehlt es sich, den Empfängernamen, vor allem bei Unternehmen, direkt aus der Rechnung zu übernehmen. Denn dort sollte der vollständige Firmenname stehen, so wie er in öffentlichen Registern hinterlegt ist. Im Zweifel kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger.
Nehmen Sie die Warnungen ernst: Wenn Sie eine Überweisung trotz einer Warnung absenden, tragen Sie das Risiko selbst. Die Bank haftet ab Oktober nur dann, wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.
Welche Betrugsmaschen werden dadurch erschwert?
Besonders betroffen ist der sogenannte Rechnungsbetrug: Hierbei greifen Kriminelle reguläre Rechnungen von Unternehmen oder Handwerksbetrieben an und ändern gezielt die IBAN. Die Opfer überweisen dann nichtsahnend auf ein falsches Konto. Mit dem neuen Abgleich wird so etwas viel schwieriger, da Name und IBAN nicht zusammenpassen würden.
Auch betrügerische Geldanlagen, etwa mit angeblichen Festgeldern oder Krypto-Investments, sollen dadurch eingedämmt werden. Häufig nutzen Kriminelle dafür fremde oder gehackte Konten von Finanzagenten. Da die Angaben nicht mit den angeblichen Anbieter:innen übereinstimmen, schlägt der Abgleich Alarm.
Was fällt nicht unter den IBAN-Abgleich?
Nicht alle Betrugsarten lassen sich durch den neuen Check verhindern. Beim Phishing, wenn Kriminelle direkten Zugriff auf ein Konto erlangen oder mit gestohlenen Daten einkaufen, greift der Abgleich nicht. Auch Lastschriften sind derzeit von der Regelung ausgenommen.
Eine Ausnahme gibt es bei Papierüberweisungen, die nicht direkt am Schalter eingegeben, sondern etwa in einen Überweisungskasten eingeworfen werden. Diese fallen nicht unter die neue Pflicht.