Dies haben die Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bei einer telefonischen Befragung von 164 Berliner Augenarztpraxen ermittelt.
Die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen ist seit 2004 für die meisten gesetzlich Versicherten keine Kassenleistung mehr. Klagen Patienten jedoch über Sehprobleme, übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für die ärztliche Augenuntersuchung, die Messung der Sehstärke und Aushändigung der Dioptrienwerte für Brillengläser.
Dies wird jedoch von vielen Augenärzten in der Praxis ignoriert. Von den 164 kontaktierten Praxen in Berlin bieten 14 Praxen Patienten eine erforderliche Sehstärkenuntersuchung sowie die Aushändigung der Messwerte als Gesamtpaket im Schnitt für 15 Euro an. Vier Praxen erbringen die eigentliche Kassenleistung nur mittels privater Rechnung für rund 13 Euro. Und 63 Arztpraxen, also mehr als ein Drittel, verlangen zusätzliche Kosten für die Aushändigung der Dioptrienwerte von durchschnittlich 10 Euro.
Die meisten Praxen begründen die Zusatzkosten fürs Sehstärkenprotokoll damit, dass dessen Weitergabe keine Kassenleistung sei. Das ist jedoch so nicht richtig: Denn das Sehstärkenprotokoll hält lediglich den ärztlichen Befund schriftlich fest. Dieser ist Teil der Patientenakte. Patienten können Befunde in ihrer Akte einsehen und verlangen, dass ihnen die Untersuchungsergebnisse ohne hohe Zusatzkosten ausgehändigt werden.
Der Marktcheck zu Augenarztleistungen wurde außer in Berlin auch in Düsseldorf und Mainz durchgeführt. Er ist Teil eines Projekts zu individuellen Gesundheitsleistungen, das die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchführen. Die Ergebnisse des Marktchecks sowie weitere Informationen zu IGeL finden Patienten auf der Seite www.igel-ärger.de. Hier können Sie sich auch anonym über negative Erfahrungen mit IGeL-Angeboten beschweren.