Dennoch klären Ärzte die Patienten häufig nicht in der vorgeschriebenen Weise auf, setzen sie massiver Werbung aus und wickeln das Geschäft in manchen Fällen nicht einmal mit einem Vertrag oder einer Rechnung ab. Das ergab eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen von April bis Juni 2012, an der sich mehr als 1.700 Verbraucherinnen und Verbraucher darunter 150 aus Berlin beteiligten.
Dabei lagen die Berliner Umfrageergebnisse im bundesweiten Trend. Besonders häufig verkauften Ärzte die Glaukomfrüherkennung (41 Prozent), Zusatz-Ultraschall in der Schwangerschaft (18 Prozent), den PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs und zahnärztliche Behandlungen. Bei rund vier von fünf Befragten (84 Prozent) kamen die Behandlungen nicht auf Initiative der Patienten zustande, obwohl eine Selbstverpflichtung der Ärzte das vorsieht. In fast jedem zweiten Fall (47 Prozent) war das Praxispersonal und nicht der Arzt direkt am Verkauf beteiligt. Besonders erschreckend waren die Ergebnisse jedoch bei der Aufklärung der Patienten: Nur jeder fünfte (21 Prozent) erinnerte sich daran, dass er über Risiken aufgeklärt wurde; über den individuellen Nutzen fühlte sich nur jeder Zweite (46 Prozent) informiert. Ausreichende Bedenkzeit gab es ebenfalls nur in jedem zweiten Fall (47 Prozent). Eine Kosteninformation vorab erhielt nur jeder Dritte (37 Prozent), bei jedem Fünften fehlte auch die Rechnung (21 Prozent). Nur mit rund der Hälfte der Patienten wurde eine schriftliche Vereinbarung, aus der alle vereinbarten Leistungen und Kosten hervorgehen, getroffen (56 Prozent).
Aus den Umfrageergebnissen sowie den Erfahrungen aus der Beratungspraxis haben die Verbraucherzentralen Forderungen für eine stärker Berücksichtigung von Patienteninteressen formuliert, die jedoch im Patientenrechtegesetz, das im Februar 2013 verabschiedet wurde, nicht umgesetzt wurden.