Was bedeutet Hausarztzentrierte Versorgung und welche Kassen bieten sie?

Stand:
Bis zum 30. Juni 2009 hatten die Krankenkassen Zeit: Spätestens dann sollten laut Gesetzgeber Verträge zwischen Krankenkassen und hausärztlichen Gemeinschaften vorliegen, um den Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung, die sogenannte Hausarztzentrierte Versorgung, anbieten zu können.

Die Verbraucherzentralen ermittelten bundesweit in einer Fragebogenaktion, inwieweit die Krankenkassen ihren Versicherten Hausarztzentrierte Versorgung anbieten und wie sich diese Angebote unterscheiden.

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Von 141 angeschriebenen Kassen antworteten 102. Zum Zeitpunkt der Abfrage (August 2009) boten 62 Krankenkassen Hausarztzentrierte Versorgung an. Die anderen Kassen gaben an, in Verhandlungen oder Schiedsverfahren zu sein. Bei der Abfrage wurde nicht unterschieden, ob es sich um "neue" Verträge handelt, die den seit Juli gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, oder um Verträge, die nach der alten Gesetzeslage zustande gekommen sind. Auch für Versicherte ist dies nicht transparent, wenn sie sich nach Hausarztzentrierter Versorgung bei ihrer Krankenkasse erkundigen.

Schwerpunkt der Erhebung war daher die unterschiedliche Ausgestaltung der Angebote für die Versicherten. Die Ergebnisse zeigen: Hausarztzentrierte Versorgung ist nicht gleich Hausarztzentrierte Versorgung. Auf finanzielle Anreize zur Teilnahme setzen 26 Kassen, indem sie den teilnehmenden Versicherten die Praxisgebühr ganz oder teilweise erlassen. Die meisten Kassen haben dagegen unterschiedliche Mehrleistungen vereinbart, wie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Beschränkung der Wartezeit beim Arzt, Abend- oder Sondersprechstunden in der Arztpraxis.

Hausarztzentrierte Versorgung bedeutet aber nicht nur Mehrleistungen für Versicherte. Immerhin binden sich Versicherte ein Jahr an ihren Hausarzt und schränken damit die freie (Fach-)Arztwahl ein. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausstieg bieten – nach eigenen Angaben der Kassen – nicht alle Kassen, und wenn, dann nur aus wichtigem Grund wie Umzug oder Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Ein Nachteil für Versicherte kann zudem sein, dass bei 35 Krankenkassen die teilnehmenden Hausärzte vorrangig Medikamente aus Rabattverträgen verordnen müssen.

Nur 24 Kassen folgten der Aufforderung, die Verträge mitzusenden, die anderen verwiesen auf Datenschutz und Vertraulichkeit oder die Einstellung der Verträge auf Seiten der Landesverbände und Kassenärztlichen Vereinigungen. Entsprechend finden Verbraucher unterschiedlich gute Informationsmöglichkeiten bei den Krankenkassen vor.

Viele Kassen bieten, obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, noch keine Hausarztzentrierte Versorgung an. Es mangelt aber nicht nur an Verträgen, sondern auch an der notwendigen Transparenz. Bevor Versicherte sich für den Beitritt zu einer Hausarztzentrierten Versorgung entscheiden, sollten sie sich zunächst bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese überhaupt einen Hausarztvertrag anbietet, und im nächsten Schritt folgende Vor- und Nachteile individuell abwägen: Erhalte ich für mich nützliche Leistungen und Serviceangebote wie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Sondersprechstunden? Kann ich mit einer finanziellen Ersparnis – zum Beispiel bei der Praxisgebühr – rechnen? Wie ist eine (Fach-)Arztwahl eingeschränkt?

Wie lange binde ich mich an meinen Hausarzt, unter welchen Voraussetzungen kann ich vorzeitig kündigen?

 

Die Verbraucherzentrale Berlin richtet am 2. Oktober 2009 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Sondertelefon zu diesem Thema ein. Die Nummer, die nur zu diesem Termin geschaltet ist, lautet 030/214 85 249.

 

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